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Berufungsentscheidung - Steuer (Referent), UFSL vom 03.05.2010, RV/1077-L/04

Vorsteuerabzug für privaten Nutzungsanteil an einem Gebäude (Rechtslage bis 2003)

Entscheidungstext

Berufungsentscheidung

Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der ZP, vom gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom betreffend Umsatzsteuer 2003 entschieden:

Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen.

Entscheidungsgründe

Die Berufungswerberin begehrt den Vorsteuerabzug für den privat genutzten Teil eines Miethauses. Wie der VwGH im Erkenntnis vom , 2009/15/0100 sowie in Folgeerkenntnisssen (zB. vom , 2009/15/0102) ausgesprochen hat, steht jedoch ein solcher Vorsteuerabzug nicht zu.

Linz, am

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Materie
Steuer
Finanzstrafrecht Verfahrensrecht
betroffene Normen

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at