Vorsteuerabzug für privaten Nutzungsanteil an einem Gebäude (Rechtslage bis 2003)
Entscheidungstext
Berufungsentscheidung
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der ZP, vom gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom betreffend Umsatzsteuer 2003 entschieden:
Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen.
Entscheidungsgründe
Die Berufungswerberin begehrt den Vorsteuerabzug für den privat genutzten Teil eines Miethauses. Wie der VwGH im Erkenntnis vom , 2009/15/0100 sowie in Folgeerkenntnisssen (zB. vom , 2009/15/0102) ausgesprochen hat, steht jedoch ein solcher Vorsteuerabzug nicht zu.
Linz, am
Zusatzinformationen
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Materie | Steuer Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen | § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994 |
Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at