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Berufungsentscheidung - Steuer (Referent), UFSW vom 23.03.2011, RV/0409-W/11

Nachgewiesene Kosten aus der eigenen Behinderung - insb. Kassenbons einer Apotheke

Entscheidungstext

Berufungsentscheidung

Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden:

Der angefochtene Bescheid wird abgeändert.

Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe sowie dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches.

Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen.

Entscheidungsgründe

Nach Erlassung einer teilweise stattgebenden Berufungsvorentscheidung sind nachfolgende Positionen strittig:

- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

- Telefonkosten

- Nachgewiesene Kosten aus der eigenen Behinderung nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen

Über die Berufung wurde erwogen:

Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung:

Nach Meinung der Bw. betrugen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur € 584,01 plus € 1.092,98, somit € 1.676,99 (und nicht € 2.137,09).

Vorweg ist festzuhalten, dass in jenen Fällen, in welchen Einkünfte (aus Vermietung und Verpachtung) gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt werden, allfällige Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid, den Feststellungsbescheid, gerichtet werden müssen. In Feststellungsbescheiden erfasste Einkünfte sind daher in der in diesen ausgewiesenen Höhe anzusetzen.

Der Berechnung des Betrages in Höhe von € 584,01 durch die Bw. liegen im Einzelnen folgende Einkünfteanteile zugrunde:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Name
AS
FA
St.Nr.
Art
Mitteilung
HG A. u Mitbes
158
29
X1
VV
-605,08 €
Pachtgem. A. u Mitbes
155 u. 156
29
X2
VV
193,36 €
Pachtgem Jäger A. u M
159
29
X3
VV
324,73 €
HG A. u Mitbes
157
29
X4
VV
671,00 €
insgesamt
584,01 €

Die Bw. übersah (indem sie dem Vorlageantrag den Feststellungsbescheid mit dem Anteil in Höhe von € 193,36 doppelt anschloss, einen Feststellungsbescheid jedoch nicht beigelegte) die Berücksichtigung eines Feststellungsbescheides:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Name
AS
FA
St.Nr.
Art
Mitteilung
HG A. u Mitbes
158
29
X1
VV
-605,08 €
Pachtgem. A. u Mitbes
155 u. 156
29
X2
VV
193,36 €
Pachtgem Jäger A. u M
159
29
X3
VV
324,73 €
HG A. u Mitbes
157
29
X4
VV
671,00 €
HG A. u Mitbes
nicht beigelegt
29
X5
VV
967,03 €
Anteile der Einkünfte laut den fünf Feststellungsbescheiden
1.551,04 €

Einschließlich der Einkünfte B.Platz in Höhe von € 1.431,61 und der Einkünfteanteile der C. & Mitbes. in Höhe von -€ 845,56 und der Einkünfte B.Platz errechnen sich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wie folgt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Anteile der Einkünfte der Bw. laut den fünf Feststellungsbescheiden
1.551,04 €
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung B.Platz
1.431,61 €
Anteile der Einkünfte der Bw. - C. & Mitbes.
-845,56 €
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
2.137,09 €

Die Berufungsvorentscheidung weist die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung somit zutreffend entsprechend den Feststellungsbescheiden aus.

Zu den Telefonkosten:

Schreiben vom : Mit meinem Dienstvertrag 2008 ab April 2008 war alles abgegolten, Büromaterial, Weiterbildung, alle sonstigen Aufwendungen. Ergänzungspunkte: - Arbeitsmittel: 482,77, Büromaterial 416,27, Wr. Zeitung und Presse (für Sachwalterarbeit und mein Fachgebiet) - ... Sonstige Werbungskosten: 46,60 Postgebühren, 350,50 Fahrtspesen, 398,74 Mobiltelefon (Großteil der Telefonate über mein Telefon), € 480,-- Internetanschluss.

Berufung: Für meine Einnahmen § 109a sind, wie schon im letzten Schreiben angeführt, alle meine Arbeitsmittel und Werbungskosten selbst zu tragen. Die Kosten meines Mobiltelefons sind nicht um 40% zu kürzen, da ich zwei Festnetzanschlüsse bezahle, die nicht in die Rechnung aufgenommen wurden.

Schreiben des Finanzamtes vom : Legen Sie bitte Rechnungen zu den beiden Telefonen bei (Jänner und Dezember 2008).

Berufungsvorentscheidung: Bezüglich der Telefonkosten wurde glaubhaft gemacht, jedoch nicht nachgewiesen, dass zwei Festnetzanschlüsse bestehen, über die die privaten Telefonate geführt werden. Daher wird der Privatanteil mit 20 statt 40% neu angesetzt.

Vorlageantrag: Die Unterlagen für die Telekomzahlungen wurden laut Tel.Gespräch vom Oktober 2010 nicht verlangt. Ich lege sie dennoch bei. Sollte eine längere Zahlungszeit nötig sein, muss ich mich an die Telekom wenden. Bitte um Info.

Die Rechnung der Telekom vom an Herrn Dr. C1. weist folgende Leistungen aus (96f): Vertragspartner: C.1 Dr.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
USt %
Betrag €
01/7...5
10
4,01
01/7...5
20
17,11
Rechnungsbetrag netto
21,12
Rechnungsbetrag brutto
24,94

Monatliche Entgelte - USt 20% Netto € 16,58 Summe € 16,58 Monatliche Entgelte aon TV 10% USt. Netto € 4,01 Basispaket Promo 09.2008 USt 20% 0,41 Summe € 4,42 Verbindungsentgelte - Tagsüber Verbindung zu 0820 Anzahl 1 / Dauer 00:34 USt 20% Netto € 0,12, Summe € 0,12 Gesamtsumme netto für 01/7...5 in € 21,12

Handschriftlich wurde (von der Bw. auf dieser Rechnung vermerkt: "ist mein Telefon".

Die T-MOBILE- und ONE- Telefonkosten betreffenden VISA-Abrechnungen an die Bw. beinhalten folgende Positionen:

(98): 20.11. T-MOBILE RECHNUNGSNR. 9 A-1... € 7,33 01.12. ORANGE MONATSABRECHNUNG WIEN € 11,59

(99): 23.10. T-MOBILE RECHNUNGSNR. 9 A-1... € 7,52 03.11. ORANGE MONATSABRECHNUNG WIEN € 11,12

(100): 25.09. T-MOBILE RECHNUNGSNR. 9 A-1... € 10,48 01.10. ORANGE A MONATSABRECHNUNG WIEN € 9,96

(101): 21.08. T-MOBILE RECHNUNGSNR. 9 A-1... € 7,58 22.08. OESTERR BUNDESBAHNEN 1100 WIEN 915,00 01.09. ONE MONATSABRECHNUNG WIEN € 49,26

(102): 24.07. T-MOBILE RECHNUNGSNR. 9 A-1... € 7,75 04.08. ONE MONATSABRECHNUNG WIEN € 10,92

(103): 27.06. T-MOBILE RECHNUNGSNR. 9 A-1... € 8,62 01.07. ONE MONATSABRECHNUNG WIEN € 15,56

(104): 23.05. T-MOBILE RECHNUNGSNR. 9 A-1... € 10,52 02.06. ONE MONATSABRECHNUNG WIEN € 16,75

(105): 25.04. T-MOBILE RECHNUNGSNR. 9 A-1... € 8,35 05.05. ONE MONATSABRECHNUNG WIEN € 11,80

(106): 27.03. T-MOBILE RECHNUNGSNR. 9 A-1... € 6,55 01.04. ONE MONATSABRECHNUNG WIEN € 12,25

(107): 21.02. T-MOBILE RECHNUNGSNR. 9 A-1... € 6,92 03.03. ONE MONATSABRECHNUNG WIEN € 11,83

(108): 25.01. T-MOBILE RECHNUNGSNR. 9 A-1... € 10,. ONE MONATSABRECHNUNG WIEN € 10,07

(109): 27.12. T-MOBILE RECHNUNGSNR. 9 A-1... € 6,68 03.01. ONE MONATSABRECHNUNG WIEN € 12,60

Die tele.ring-Rechnungen an die Bw. beinhalten folgende Positionen:

Abrechnungszeitraum 8. September bis (110f): Mobilfunk exkl. USt € 6,27 Offener Rechnungsbetrag € 7,52 Grundgebühr tele.ring exkl. USt. € 4,17 Verbindungen T-Mobile Anzahl 15 , Nutzung 40:00 exkl. USt € 1,66 tele.ring Anzahl 2, 06:30 exkl. USt € 0,27 SMS extern Anzahl 1, exkl. USt € 0,17 Summe inkl. USt. € 7,52

Abrechnungszeitraum 8. August bis (112f): Mobilfunk exkl. USt € 8,73 Offener Rechnungsbetrag € 10,48 Grundgebühr tele.ring exkl. USt. € 4,17 Verbindungen Festnetz Anzahl 2, Nutzung 02:30, exkl. USt € 0,10 One Anzahl 2, Nutzung 02:00, exkl. USt € 0,08 Servicenummer Anzahl 1, 01:00, exkl. USt € 0,06 T-Mobile Anzahl 10, Nutzung 30:30, exkl. USt € 1,27 tele.ring Anzahl 2, 21:00, exkl. USt € 0,88 Roaming Zone 1 aktiv Anzahl 3, 04:00, exkl. USt € 1,84 SMS extern Anzahl 2 exkl. USt € 0,33 Summe inkl. USt. € 4,56 Gesamtsumme inkl. USt. € 10,48

Abrechnungszeitraum 8. Juli bis (114f): Mobilfunk exkl. USt € 6,32 Offener Rechnungsbetrag € 7,58 Grundgebühr tele.ring exkl. USt. € 4,17 Verbindungen Festnetz Anzahl 3, Nutzung 03:00, exkl. USt € 0,13 Servicenummer Anzahl 3, 05:00, exkl. USt € 0,29 T-Mobile Anzahl 8, Nutzung 22:30, exkl. USt € 0,94 tele.ring Anzahl 2, 07:00, exkl. USt € 0,29 SMS extern Anzahl 3 exkl. USt € 0,50 Summe inkl. USt. € 2,15 Gesamtsumme inkl. USt. € 7,58

Abrechnungszeitraum 8. Juni bis (116f): Mobilfunk exkl. USt € 6,46 Offener Rechnungsbetrag € 7,75 Grundgebühr tele.ring exkl. USt. € 4,17 Verbindungen Festnetz Anzahl 5, Nutzung 11:00, exkl. USt € 0,46 T-Mobile Anzahl 8, Nutzung 36:30, exkl. USt € 1,52 tele.ring Anzahl 1, 07:30, exkl. USt € 0,31 Summe inkl. USt. € 2,29 Gesamtsumme inkl. USt. € 7,75

Abrechnungszeitraum 8. Mai bis (118f): Mobilfunk exkl. USt € 7,18 Offener Rechnungsbetrag € 8,62 Grundgebühr tele.ring exkl. USt. € 4,17 Verbindungen Festnetz Anzahl 1, Nutzung 01:00, exkl. USt € 0,04 Servicenummer Anzahl 1, 02:00, exkl. USt € 0,12 T-Mobile Anzahl 10, Nutzung 30:30, exkl. USt € 1,27 tele.ring Anzahl 3, 38:00, exkl. USt € 1,58 Summe inkl. USt. € 3,01 Gesamtsumme inkl. USt. € 8,62

Abrechnungszeitraum 8. April bis (120f): Mobilfunk exkl. USt € 8,77 Offener Rechnungsbetrag € 10,52 Grundgebühr tele.ring exkl. USt. € 4,17 Verbindungen Festnetz Anzahl 8, Nutzung 56:00, exkl. USt € 2,33 Servicenummer Anzahl 1, 04:30, exkl. USt € 0,26 T-Mobile Anzahl 10, Nutzung 22:30, exkl. USt € 0,94 tele.ring Anzahl 4, 17:30, exkl. USt € 0,73 SMS extern oder Ausland Anzahl 1 exkl. USt € 0,17 SMS tele.ring intern Anzahl 1, exkl. USt € 0,17 Summe inkl. USt. € 4,60 Gesamtsumme inkl. USt. € 10,52

Abrechnungszeitraum 8. März bis (122f): Mobilfunk exkl. USt € 6,96 Offener Rechnungsbetrag € 8,35 Grundgebühr tele.ring exkl. USt. € 4,17 Verbindungen A 1 Anzahl 3, Nutzung 07:30, exkl. USt € 0,31 Festnetz Anzahl 2, Nutzung 05:30, exkl. USt € 0,23 Servicenummer Anzahl 1, 01:00, exkl. USt € 0,06 T-Mobile Anzahl 7, Nutzung 22:30, exkl. USt € 0,94 tele.ring Anzahl 2, 10:00, exkl. USt € 0,42 SMS extern oder Ausland Anzahl 3 exkl. USt € 0,50 SMS tele.ring intern Anzahl 2, exkl. USt € 0,33 Summe inkl. USt. € 2,79 Gesamtsumme inkl. USt. € 8,35

Abrechnungszeitraum 8. Februar bis (124f): Mobilfunk exkl. USt € 5,46 Offener Rechnungsbetrag € 6,55 Grundgebühr tele.ring exkl. USt. € 4,17 Verbindungen T-Mobile Anzahl 5, Nutzung 07:30, exkl. USt € 0,31 tele.ring Anzahl 1, 11:30, exkl.USt € 0,48 SMS extern oder Ausland Anzahl 1 exkl. USt € 0,17 SMS tele.ring intern Anzahl 2, exkl. USt € 0,33 Summe inkl. USt. € 1,29 Gesamtsumme inkl. USt. € 6,55

Abrechnungszeitraum 8. Jänner bis (126f): Mobilfunk exkl. USt € 5,77 Offener Rechnungsbetrag € 6,92 Grundgebühr tele.ring exkl. USt. € 4,17 Verbindungen A 1 Anzahl 1, Nutzung 01:00, exkl. USt € 0,04 Festnetz Anzahl 1, Nutzung 03:30, exkl. USt € 0,15 T-Mobile Anzahl 8, Nutzung 21:00, exkl. USt € 0,87 tele.ring Anzahl 1, 01:00, exkl. USt € 0,04 SMS extern oder Ausland Anzahl 2 exkl. USt € 0,33 SMS tele.ring intern Anzahl 1, exkl. USt € 0,17 Summe inkl. USt. € 1,60 Gesamtsumme inkl. USt. € 6,92

Abrechnungszeitraum 8. Dezember bis (128f): Mobilfunk exkl. USt € 8,47 Offener Rechnungsbetrag € 10,16 Grundgebühr tele.ring exkl. USt. € 4,17 Verbindungen A 1 Anzahl 1, Nutzung 01:00, exkl. USt € 0,04 Festnetz Anzahl 9, Nutzung 31:00, exkl. USt € 1,29 One Anzahl 3, Nutzung 04:30, exkl. USt € 0,19 Servicenummer Anzahl 3, 02:00, exkl. USt € 0,11 T-Mobile Anzahl 13, Nutzung 28:00, exkl. USt € 1,17 SMS extern oder Ausland Anzahl 4 exkl. USt € 0,67 SMS tele.ring intern Anzahl 5, exkl. USt € 0,83 Summe inkl. USt. € 4,30 Gesamtsumme inkl. USt. € 10,16

Die ONE-Rechnungen an die Bw. beinhalten folgende Positionen:

Abrechnungszeitraum 23. Juli bis (130f): Summe Serviceleistungen und Verbindungsentgelte brutto € 49,26 Grundentgelt ONE netto € 5,825 New ONE Handy Upgrade netto € 32,500 Verbindungen Anrufe zu ONE (mobil) 40 Verbindungen 178:30 Min. € 1,478 Anrufe zu anderen Mobilbetreibern 1 Verbindung 1:30 Min. € 0,250 Anrufe zum Festnetz national 1 Verbindung 2:00 Min. € 0,333 SMS 4 Nachrichten € 0,668 Summe Verbindungsentgelt exkl. USt € 2,729 Gesamtbetrag exkl. USt € 41,054

Abrechnungszeitraum 23. Juni bis (132f): Summe Serviceleistungen und Verbindungsentgelte brutto € 10,92 Grundentgelt ONE netto € 5,825 Verbindungen Anrufe zu ONE (mobil) 48 Verbindungen 174:00 Min. € 1,442 Anrufe zu anderen Mobilbetreibern 4 Verbindungen 7:00 Min. € 1,168 SMS 4 Nachrichten € 0,668 Summe Verbindungsentgelt exkl. USt € 3,278 Gesamtbetrag exkl. USt € 9,103

Abrechnungszeitraum 23. Mai bis (134f): Summe Serviceleistungen und Verbindungsentgelte brutto € 15,56 Grundentgelt ONE netto € 5,825 Verbindungen Anrufe zu ONE (mobil) 68 Verbindungen 220:30 Min. € 1,828 Anrufe zu anderen Mobilbetreibern 9 Verbindungen 13:30 Min. € 2,252 Anrufe zum Festnetz national 3 Verbindungen 5:00 Min. € 0,834 Roaming aktiv/passiv Si.Mobil 2 Verbindungen 2:00 Min. € 0,730 SMS 9 Nachrichten € 1,503 Summe Verbindungsentgelt exkl. USt € 7,147 Gesamtbetrag exkl. USt € 12,972

Abrechnungszeitraum 23. März bis (137f): Summe Serviceleistungen und Verbindungsentgelte brutto € 11,80 Grundentgelt ONE netto € 5,825 Verbindungen Anrufe zu ONE (mobil) 53 Verbindungen 156:30 Min. € 1,294 Anrufe zu anderen Mobilbetreibern 2 Verbindungen 2:00 Min. € 0,334 Anrufe zum Festnetz national 8 Verbindungen 10:30 Min. € 1,751 Preisregulierte Dienste 1 Verbindung 1:30 Min. € 0,125 SMS 3 Nachrichten € 0,501 Summe Verbindungsentgelt exkl. USt € 4,005 Gesamtbetrag exkl. USt € 9,830

Abrechnungszeitraum 23. Februar bis (139f): Summe Serviceleistungen und Verbindungsentgelte brutto € 12,25 Grundentgelt ONE netto € 5,825 Verbindungen Anrufe zu ONE (mobil) 37 Verbindungen 146:30 Min. € 1,213 Anrufe zu anderen Mobilbetreibern 2 Verbindungen 2:30 Min. € 0,417 Anrufe zum Festnetz national 2 Verbindungen 2:30 Min. € 0,417 SMS 14 Nachrichten € 2,338 Summe Verbindungsentgelt exkl. USt € 4,385 Gesamtbetrag exkl. USt € 10,210

Abrechnungszeitraum 23. Jänner bis (141f): Summe Serviceleistungen und Verbindungsentgelte brutto € 11,83 Grundentgelt ONE netto € 5,825 Verbindungen Anrufe zu ONE (mobil) 61 Verbindungen 215:00 Min. € 1,780 Anrufe zum Festnetz national 1 Verbindung 1:30 Min. € 0,250 SMS 12 Nachrichten € 2,004 Summe Verbindungsentgelt exkl. USt € 4,034 Gesamtbetrag exkl. USt € 9,859

Auf Grund dieser vorgelegten Rechnungen, der T-MOBILE- und ONE- Telefonkosten betreffenden VISA-Abrechnungen, der tele.ring-Rechnungen und der ONE-Rechnungen errechnet sich ein Betrag in Höhe von insgesamt (€ 98,46 + € 183,71 + € 84,45 =) € 366,62. Die Bw. konnte im Zuge des gesamten Verfahrens keine Aufzeichnungen über die Telefonnutzung vorlegen. Auf Basis von Aufzeichnungen konnte somit die Aufteilung in privat und beruflich angefallene Telefonkosten nicht erfolgen. Mangels anderer Ermittlungs- oder Berechnungsgrundlagen ging das Finanzamt bezüglich der Telefonkosten zutreffend mittels Schätzung gemäß § 184 BAO vor ().

Wenn das Finanzamt im Rahmen der Berufungsvorentscheidung nach Abzug eines 20%igen Privatanteiles Telefonkosten in Höhe von (€ 398,74 - 20% =) € 318,99 anerkannte, kann nicht davon gesprochen werden, es sei ein unangemessen hoher Privatanteil ausgeschieden worden. Aus der Telekom-Rechnung vom kann, unabhängig davon, dass sich diese nicht an die Bw. richtete, die Bw. auch nicht Vertragspartner der Telekom war und die Bw. diesen Telefonanschluss für sich reklamiert ("ist mein Telefon"), schon wegen der Geringfügigkeit der Verbindungsentgelte für den ganzen Monat in Höhe von € 0,12 in der Frage der Angemessenheit des (im Schätzungswege anzusetzenden) Privatanteiles nichts gewonnen werden.

Die Telefonkosten werden somit wie mit Berufungsvorentscheidung berücksichtigt.

Zu den Krankheitskosten:

Die Bw. machte unter der Kennzahl 735 (Andere außergewöhnliche Belastung) einen Betrag in Höhe von € 6.708,81 geltend.

Der Einkommensteuerbescheid vom weist zu dieser Position Folgendes aus:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Aufwendungen vor Abzug des Selbstbehaltes
-6.708,81 €
Selbstbehalt
6.213,11 €

Berufung vom (18): Bei 50% Invalidität habe ich bei Gesundheitsausgaben keinen Selbstbehalt. In Ihrem etwas veränderten Formular 2008 sollte man entweder den Grad oder die erhöhten Kosten eintragen. Habe ich entsprechend den Instruktionen gemacht. Es werden laufend die Formblätter etwas oder mehr geändert. Wozu? Gesundheitsausgaben in der Höhe von € 390,-- habe ich vergessen anzugeben. Diese Berichtigung mache ich hiermit. Freibetrag für Behinderung ist € 234,--.

Schreiben der Bw. vom (25): Ergänzungspunkte: - Arzthonorare und Medizinkosten: € 368,22 Selbstbehalt BVA - Medikamente: € 2.624,46 - Therapiekosten, Arzt- und Spitalkosten: € 3.581,-- - Erhaltene Ersätze € 108,44

Berufungsvorentscheidung vom (9): Von den Aufwendungen für Arzthonorare, Medizinkosten, Medikamente, Therapiekosten, Arzt- und Spitalkosten konnten 50% als zusätzliche Kosten gem. § 34 EStG anerkannt werden.

Zusätzliche Bescheidbegründung (143).

Die Berücksichtigung der Mehraufwendungen erfolgt entweder durch Ansatz der Pauschbeträge nach § 35 Abs. 5 EStG 1988 oder in Höhe der tatsächlichen Kosten (§ 34 Abs. 6 fünfter Teilstrich EStG 1988), Letzteres wurde beantragt.

Als Kosten der Heilbehandlung (§ 4 der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen, BGBI. Nr. 303/1996, ab ) gelten Arztkosten, Spitalskosten, Kurkosten für ärztlich verordnete Kuren, Therapiekosten, Kosten für Medikamente, sofern sie im Zusammenhang mit der Behinderung stehen. Ebenso stellen die in diesem Zusammenhang anfallenden Fahrtkosten bzw. Kosten des Krankentransportes im Ausmaß der tatsächlichen Kosten (z.B. Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels oder Taxikosten) oder des amtlichen Kilometergeldes bei Verwendung des (familien-)eigenen Kraftfahrzeuges Kosten der Heilbehandlung dar.

Die via eingereichte Belege geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen betragen 5.468,92 Euro. Es wurde allerdings keine Aufgliederung in Kosten, die in einem kausalen Zusammenhang mit der Behinderung stehen und in solche, bei denen dies nicht der Fall ist, vorgenommen. Genau dies war aber Inhalt des Ersuchens um Ergänzung vom ('Es entspricht nicht der allgemeinen Lebenserfahrung, daß sämtliche Kosten, die Sie in Zusammenhang mit Krankheiten gehabt haben, auch in Zusammenhang mit Ihrer Behinderung stehen. Aber nur diese Kosten können auch ohne Selbstbehalt angesetzt werden').

Da sich aufgrund der eingereichten Belege zu Behandlungen (weitere Ordination mit Tiefenentspannung, Colon-Hydro Therapie, Aderlaß etc.) und Medikamentenkosten in Verbindung mit der ärztlichen Bestätigung bezüglich empfehlenswerter medizinischer Verfahren (solche, 'die zur Schmerzlinderung und Verbesserung der Beweglichkeit führen') ein solcher Zusammenhang mit der Behinderung nicht ohne weiteres ergibt und auch keine Stellungsnahme der Steuerpflichtigen diesbezüglich - trotz des bereits angesprochenen Ersuchens um Ergänzung - vorliegt, wird, wie bereits in der Berufungsvorentscheidung vom , eine Schätzung zur möglichst genauen Ermittlung der Bemessungsgrundlage vorgenommen (damals iHv 50%). Dieser Umstand wurde der Steuerpflichtigen via E-Mail bereits am vom Bundesministerium für Finanzen, Abteilung VI/7, erläutert. Aufgrund der konkreten Umstände wird ein nicht mit der Behinderung in Zusammenhang stehender Anteil von 20% (bei den Medikamenten) sowie von 30% (bei den Kuren und Behandlungen) angenommen, welcher jeweils nicht ohne Selbstbehalt angesetzt wird. Die unterschiedliche Höhe der Schätzung ergibt sich insbesondere daraus, daß eine Absetzbarkeit von Kurkosten wie bereits erwähnt eine dezidierte ärztliche Verordnung in jedem einzelnen Fall voraussetzt, welche aber nicht eingebracht worden ist. Unabhängig davon wird das Schreiben des Krankenhauses Hietzing vom , auch iZm der Schätzung, zur Kenntnis genommen.

Hustenzuckerl sind nicht als Kosten für Medikamente absetzbar, da diesen keine therapeutische Wirkung zukommt und kein erkennbarer Zusammenhang zu der Behinderung bzw. einer Krankheit besteht.

Der Zusammenhang zwischen der Fahrt nach Süden/Öst. und der Behinderung wurde überhaupt nicht näher erläutert und ergibt sich auch nicht aus den Adressen der eingereichten Belege, weshalb eine Berücksichtigung nicht erfolgen kann.

Die Aufwendungen für die Brille können keine Berücksichtigung finden, da kein Beleg diesbezüglich eingereicht worden ist und auch kein Zusammenhang mit der relevanten Erkrankung geltend gemacht wurde.

Somit ergeben sich zusätzliche Kosten (ohne Selbstbehalt) iHv 4.049,77 Euro sowie Krankheitskosten (mit Selbstbehalt) iHv 1.413,19 Euro.

Berufung vom (30): - Weiters liegt ein Schreiben des Krankenhauses H. vor, dass ich ohne Heilmittel und Therapien nicht auskomme. Dieses Schreiben wurde von Ihnen urgiert. - Laut EStG § 35 (5), § 34 Abs. 6 können anstelle des Freibetrages auch die tatsächlichen Kosten der Behinderung geltend gemacht werden und das mache ich damit. Diese Kosten betragen € 6.573,68.

Das Zentrum für Diagnostik und Therapie rheumatischer Erkrankungen des Krankenhauses H. bestätigte am Folgendes (31, Rücks.): (Die Bw.) hat seit 1994 PCP und als Basistherapie des Biological Enbrel. Sie kommt alle drei Monate ins Krankenhaus H., ... zur Kontrolle und ev. Neueinstellung. Nach Jahren der Verschlechterung, etlichen Operationen an Füßen und Händen, RSO, Tagesklinik und sonstige stationäre Klinikaufenthalte sind die Handgelenke bereits extrem krankhaft verändert und geschädigt. Sehnenrisse in beiden Daumengelenken lassen keine große Belastung mehr zu. Handgelenksmanschetten und von der Ergotherapie angepasste Stützen helfen, die täglichen Verrichtungen wenigstens teilweise selbst machen zu können. Schmerztabletten und Alternativmedizin wie Homöopathie sind zur Schmerzlinderung nötig, Physiotherapie hilft, den Status quo zu erhalten. Schmerzfreiheit ist nur selten gegeben. Für den Gesundheitszustand (der Bw.) sind alle medizinischen Verfahren, die zur Schmerzlinderung und Verbesserung der Beweglichkeit führen, zu empfehlen.

Durch die Bw. wurden folgende Aufwendungen belegt (33ff):

a)

: Prakt. Arzt: 3x Colon-Hydro-Therapie 1x Ordination mit eingehender Untersuchung Diagnose: [blank]: € 430,00

27. Jänner bis : Die ...kur Gesellschaft m.b.H.: Aufenthalt vom 27.01. - , 5 Tage Tagespauschale: Kurdiät, Aufbaukost, Dunstwickel, Bewegungstherapie, Zimmer: € 540,00 - 10% Jännerrabatt + 10% USt = € 534,50 Ärztliche Pauschale: Eingehende Anfangsuntersuchung mit EKG, 1 Zimmervisite, Haemocult, 1 Harnuntersuchung, Bodyplethysmographie, Abschlussuntersuchung mit EKG: € 145,00 3 Ganzkörpermassagen 25 min. und 2 Bindegewebsmassagen: € 130,00

: Prakt. Arzt: 1x Aderlass: keine Diagnose-Angabe: € 60,00

: Zentrum für Traditionelle Chinesische Medizin: Diagnose - Zervikalsyndrom (von der HWS ausgehende Beschwerden) - und Erstordination: € 85,00

: Zentrum für Traditionelle Chinesische Medizin: Akupunktur und Schmerztherapie: € 65,00

: Zentrum für Traditionelle Chinesische Medizin: Akupunktur und Schmerztherapie: € 65,00

: Zentrum für Traditionelle Chinesische Medizin: Akupunktur und Schmerztherapie: € 65,00

: Zentrum für Traditionelle Chinesische Medizin: Akupunktur und Schmerztherapie: € 65,00

: Zentrum für Traditionelle Chinesische Medizin: Akupunktur und Schmerztherapie: € 65,00

: Zentrum für Traditionelle Chinesische Medizin: Akupunktur und Schmerztherapie: € 65,00

: Zentrum für Traditionelle Chinesische Medizin: Akupunktur und Schmerztherapie: € 65,00

: Zentrum für Traditionelle Chinesische Medizin: Akupunktur und Schmerztherapie: € 65,00

: Zentrum für Traditionelle Chinesische Medizin: Akupunktur und Schmerztherapie: € 65,00

: Zentrum für Traditionelle Chinesische Medizin: Akupunktur und Schmerztherapie: € 65,00

: Ambulatorium für med. und chem. Labordiagnostik: Untersuchung: Metabolic balance: € 30,00

: Beratung Mag. M. metabolic balance: Auswertung eines Mahlzeitenplanes: € 360,00

: Zentrum für Traditionelle Chinesische Medizin: Akupunktur und Schmerztherapie: € 65,00

: Erstordination in der Praxis für Allgemeinmedizin und Tiefenentspannung am und fünf weitere Ordinationen mit Tiefenentspannung: Diagnose chron. rez. Angststörung: Rechnungsbetrag für Erstordination: € 105,00

: Weitere Ordination mit Tiefenentspannung zur o.a. Erstordination: € 70,00

: Weitere Ordination mit Tiefenentspannung zur o.a. Erstordination: € 70,00

: Weitere Ordination mit Tiefenentspannung zur o.a. Erstordination: € 105,00

: Weitere Ordination mit Tiefenentspannung zur o.a. Erstordination: € 70,00

Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde: Stiftverankerung: € 100,00

: Weitere Ordination mit Tiefenentspannung zur o.a. Erstordination: € 70,00

: Ordination in der Praxis für Allgemeinmedizin und Tiefenentspannung am und sechs weitere Ordinationen mit Tiefenentspannung: Diagnose chron. rez. Angststörung: Rechnungsbetrag für die Ordination am 1. September: € 70,00

: Weitere Ordination mit Tiefenentspannung zur o.a. Erstordination: € 70,00

: Prakt. Arzt: 1x Aderlass: keine Diagnose-Angabe: € 60,00

: Weitere Ordination mit Tiefenentspannung zur o.a. Erstordination: € 70,00

: Weitere Ordination mit Tiefenentspannung zur o.a. Erstordination: € 70,00

: Weitere Ordination mit Tiefenentspannung zur o.a. Erstordination: € 70,00

: Weitere Ordination mit Tiefenentspannung zur o.a. Erstordination: € 70,00

: Weitere Ordination mit Tiefenentspannung zur o.a. Erstordination: € 70,00

Sämtliche Kosten werden anerkannt mit Ausnahme der Folgenden - mangels eines dargetanen oder aus den Unterlagen/Rechnungen erkennbaren Zusammenhanges mit der Behinderung: Die ...kur Gesellschaft m.b.H.: Tagespauschale: € 534,60 Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde: Stiftverankerung: € 100,00

Auf Grund der oben wiedergegebenen Belege errechnen sich anzuerkennende Kosten in Höhe von € 2.532,50.

b)

Die unter der Bezeichnung "Medikamente" geltend gemachten Beträge wurden durch Kassenbons, weitaus überwiegend ausgestellt von ein und derselben Apotheke, belegt. Sämtliche Belege lassen - mangels Nennung des Belegempfängers - nicht erkennen, für wen sie tatsächlich ausgestellt wurden. Die Belege dieser Art wurden vom Finanzamt bislang stets anerkannt; unter Bedachtnahme auf den Inhalt der Belege, der wegen stets wiederkehrender gleicher Artikel auf die Ausstellung für eine Person hinweist, wird von einer generellen Nichtanerkennung abgesehen.

Die Belege beinhalten folgende Artikel (41ff):

Artikel, die einen erkennbaren Zusammenhang mit der Behinderung aufweisen oder zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einen solchen hinweisen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Artikel
Schüssler Tabl.
6,10
Schüssler Tabl.
6,10
Schüssler Tabl.
6,10
Schüssler Tabl.
6,10
Folmit Gen. 60 St.
7,90
Kottas Ke-Apo, 20 St.
3,80
Iso Adermittel 2 20g
10,36
Iso Gewebemittel
10,36
Schüssler Tabl. - 5x
30,50
Nebacetin
3,45
Coffekapt.
4,95
Dismenol / Schmerzzust.
4,55
Dismenol / Schmerzzust.
4,55
Dismenol / Schmerzzust.
4,55
Homöopath. Mischung
5,00
Parkemed / entzünd.hemm.
12,15
Profenid / entzünd.hemm.
7,65
Tebofortan / entzünd.hemm.
14,95
Tebofortan / entzünd.hemm.
14,95
Coflex / Stütz-Bindestreifen
2,15
Nebacetin
3,45
Iso Lymphmittel
10,36
Diprogenta / entzündl. Reaktionen
9,70
Coffekapt.
4,95
Centrum Tbl.
31,90
Homöop. C/D
4,00
Homöop. C/D
4,00
Homöop. C/D
4,00
Diclofenac
4,80
Tebofortan / entzünd.hemm.
4,80
Coffekapt.
4,95
Coldistan
2,60
... Medikamente Alte Stadtapotheke
3,95
Lutamax
14,90
Coffekapt.
4,95
Mag.solv.
7,80
Schüssler Tabl.
12,50
Schüssler Tabl.
12,50
Symphytum / Verletzungen Bew.app.
10,65
Mezereum / Hautreizungen
10,65
Aconitum / Schmerzen
10,65
8103478 LM
16,55
Homoöpath. C/D
7,30
Homoöpath. C/D
7,30
Bachblüte Dos. Res
19,50
Coffekapt.
4,95
Diprophos / Rheumat. Erkr.
4,80
Xyloneural / Erkr. der WS
4,80
Centrum Tbl.
31,90
Osteoheel / Sklerose
6,20
Lutamax
35,90
Homöop. C/D
7,30
Homöop. C/D
7,30
Homöop. C/D
7,30
8103478 LM
16,55
8103478 LM
16,55
Homöopath. Mischung
9,10
Homöopath. Mischung
9,10
Homöopath. Mischung
9,10
Coffekapt.
4,95
Conrosulf / Arthrosen
58,00
...acin, St. Anna Apotheke
9,25
Tebofortan / entzünd.hemm.
4,80
Diclofenac
4,80
Coffekapt.
4,95
Krallendorn Kps. / entzünd.hemm.
153,10
Nebacetin
3,45
Bioflorin / entzünd.hemm.
4,80
Schüssler Tabl.
6,10
Peha-Haft Fixbd.
9,40
Coffekapt.
4,95
Schüssler Tabl.
6,10
Schüssler Tabl.
6,10
Schüssler Tabl.
6,10
Steirocall / Gelenkserkrankungen
10,42
Centrum Tbl.
22,50
Diclofenac
4,80
Tebofortan / entzünd.hemm.
4,80
Bio. Glucosam. / Gelenksmittel
10,80
Homöopath. Mischung
9,10
Homöopath. Mischung
9,10
Homöopath. Mischung
9,10
Homöop. C/D
10,80
Homöop. C/D
7,30
Homöop. LM Dil. D
11,65
8103478
16,55
Homöop. C/D
7,30
Summe
986,85

Artikel, die einen erkennbaren Zusammenhang mit der Behinderung nicht aufweisen und Artikel, die von gesundheitsbewussten Menschen auch ohne Erkrankung - bspw. aus Gründen der Gesundheitsvorsorge - erworben werden:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Artikel
Biotta Bio Preuss 500ML
3,60
Biotta Bio Preuss 500ML
3,60
Bittersalz
0,55
Rotbu.
4,95
Twinrix / Hepatitis-Impfstoff
55,00
Doederlein Med. Vag. / Scheidenkapseln
6,70
A. Vitalkost
23,90
Metavirulent / (homöopath.) Erkältungsmittel
16,05
Wick OZ Himbeer 40g
1,31
Wick OZ Himbeer 40g
1,31
Wick Plus OZ Him
0,00
Chlorhexamed
14,75
Effortil / Kreislaufmittel
2,30
Paracodin / Hustenmittel
4,15
Unifarco Sport-Dus 300 ml / Sportduschgel
6,40
Iso- Augentropfen
6,30
Oral-B Chlorhexidi
4,95
Basenpulver N. Dr.
8,30
Baders Apo Tee
6,50
Tannalbin / Durchfallmittel
11,70
Leinöl Fandler
6,00
Leinöl Fandler
6,00
Wick OZ Himbeer 40g
1,31
Wick OZ Himbeer 40g
1,31
Wick Plus OZ Him
1,31
Neutrogena Handcr
4,10
Lasepton Wind & Wett
3,80
Seguin Bambus Dusc
14,90
Probifido 250g / Nahrungsergänzung
16,50
Metavirulent / (homöopath.) Erkältungsmittel
16,05
Iso W2Tanacetum / Darmmittel
10,66
Wick OZ Himbeer 40g
1,31
Wick OZ Himbeer 40g
1,31
Leinöl Fandler
6,00
Iso- Augentropfen
6,05
Freier Preis 1 St. 3x
12,63
Metavirulent / (homöopath.) Erkältungsmittel
16,05
Cralonin / Altersherz
11,40
Aurumheel / Herzstörungen
11,40
Wick OZ Himbeer 40g
1,31
Wick OZ Himbeer 40g
1,31
Tobradex, Stadtapotheke F. / bakterielle Augeninfektion
5,85
Ebrantil / Blutdruckmittel
4,80
Tee Lindenblüten
3,15
Dr. Bossmann Kaulet
7,00
Unifarco Kollagenc / Hautcreme
14,20
Kottas KE-APO / Entschlackungstee
2,95
Kottas KE-APO / Entschlackungstee
2,95
Wick OZ Himbeer 40g
1,31
Wick Plus OZ
1,31
Wick OZ Himbeer 40g
1,31
Wick OZ Himbeer 40g
1,31
Omniflora / Durchfallmittel
4,80
Dr. Toeth Basen Reg
27,90
Leinöl Fandler
6,00
Charantea tee Lemo / Stoffwechsel - Diabetes
8,90
Basenpulver
7,05
Dr. Toeth Basen Reg
27,90
Neutrogena Handcr
4,10
Doederlein Med. Vag. / Scheidenkapseln
4,80
Leinöl Fandler
5,30
Iso- Au-Tr
6,30
Iso- Au-Tr
6,30
Wick Plus OZ
1,31
Wick OZ Ananas 40g
1,31
Wick OZ Himbeer 40g
1,31
Summe
492,45

c)

Der Bw. wurden seitens der BVA für die Inanspruchnahme der angeführten Leistungen folgende Behandlungsbeiträge gemäß §§ 63 Abs. 4 und 69 Abs. 5 B-KUVG vorgeschrieben (76ff):

Leistungen, die einen erkennbaren Zusammenhang mit der Behinderung aufweisen oder zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einen solchen hinweisen:

11. Februar bis :


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Behandelnde Stelle
Leistungsart
Orthopädie
Erste und 1 weitere Ordination
5,11
Orthopädie
Erste und weitere Ordinationen
13,84
Physik. Medizin
5 physikal. Behandlungen
9,40
SMZ Ost
Behandlungen in Krankenanst.
5,81
KH
Behandlungen in Krankenanst.
5,81
KH
Behandlungen in Krankenanst.
5,81
Orthopädie
2 Erste Ordinationen
6,60
Physik. Medizin
3 physikal. Behandlungen
5,64
Orthopädie
Erste Ordination
3,37
Physik. Medizin
2 physikal. Behandlungen
3,84
Physik. Medizin
Erste Ordination und 3 phys. Behand.
9,13
Diagnose-Ambulatorium
Magnetresonanzt.
66,00
KH
Behandlungen in Krankenanst.
5,81
KH
Behandlungen in Krankenanst.
5,81
KH
Behandlungen in Krankenanst.
5,81
KH
Behandlungen in Krankenanst.
5,81
Orthopädie
Erste Ordination und 1 weitere Ord.
5,22
Physik. Medizin
3 physikal. Behandlungen
5,76
Orthopädie
Erste Ordination
3,37
Physik. Medizin
3 physikal. Behandlungen und 1 Ord.
9,13
KH
Behandlungen in Krankenanst.
5,81
Orthopädie
Erste Ordination
3,37
Physik. Medizin
1 physikal. Behandlung
1,92
Physik. Medizin
Erste Ordination
3,37
Physioinstitut
11 physikal. Behandlungen
45,90
KH
Behandlungen in Krankenanst.
5,81
Orthopädie
Erste Ordination
3,37
Physik. Medizin
4 physikal. Behandlungen
7,68
Summe
264,31

Die nachgewiesenen Kosten aus der eigenen Behinderung nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen berechnen sich daher wie folgt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Behandlungen / Therapien laut a)
2.532,50 €
Medikamente laut b)
986,85 €
BVA-Kosten laut c)
264,31 €
nachgewiesene Kosten aus der eigenen Behinderung gesamt
3.783,66 €

Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.

Beilage: 1 Berechnungsblatt

Wien, am

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Materie
Steuer
Finanzstrafrecht Verfahrensrecht
betroffene Normen

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at