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Berufungsentscheidung - Steuer (Referent), UFSI vom 24.01.2013, RV/0011-I/13

NLP-Practitioner-Kurs und Rhetorikkurs einer diplomierten Gesundheits- und Krankenschwester in Führungsposition

Entscheidungstext

Berufungsentscheidung

Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes B vom betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 entschieden:

Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen.

Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert.

Entscheidungsgründe

Die Berufungswerberin (kurz: Bw.) machte in ihrer Einkommensteuererklärung Aufwendungen für ein zweitägiges "Basisseminar für NLP und Systemisches Coaching" sowie für eine rund sechs Monate dauernde Veranstaltung mit dem Titel "NLP-Practitioner-Ausbildung mit internationalem Zertifikat" beim Wirtschaftsförderungsinstitut geltend.

Das Finanzamt anerkannte die geltend gemachten Aufwendungen im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2011 mit der Begründung nicht, dass es sich bei NLP-Kursen einer Diplomkrankenschwester um keine steuerlich abzugsfähige Fortbildung, sondern um nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben gemäß § 20 EStG 1988 handle ().

Die Bw. wandte dagegen ein, dass sich die Notwendigkeit der Ausbildung durch ihre Führungstätigkeit am Krankenhaus C ergebe.

Mit Schreiben vom wurde die Bw. um die Vorlage des Kursprogrammes sowie einer Stellenbeschreibung des Arbeitgebers ersucht. Weiters wurde die Bw. um die Äußerung zu den Fragen ersucht, an welchen Teilnehmerkreis sich die Ausbildung gerichtet habe, ob es sich dabei um einen homogenen Teilnehmerkreis (Krankenschwestern etc.) gehandelt habe und ob der Kurs eine Voraussetzung für die Leitungstätigkeit im Krankenhaus dargestellt habe.

Nach Beantwortung des Schreibens wurde die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom mit folgender Begründung abgewiesen:

Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG dürfen bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen.Ist das in Kursen vermittelte Wissen nicht nur in dem vom Steuerpflichtigen ausgeübten Beruf, sondern in einer Vielzahl von Berufen von Bedeutung und sind die vermittelten Fähigkeiten auch im außerberuflichen Bereich dienlich, so stellen die Kurskosten keine abzugsfähigen Werbungskosten dar (, ).Lt. Kursprogramm des Wifi richtet sich die Ausbildung zum NLP-Practitioner an Personen, die sich beruflich und persönlich weiterentwickeln wollen und nicht ausschließlich an Diplomkrankenschwestern.Da eine Trennung zwischen persönlicher und beruflicher Interessen nicht möglich ist, konnten die Kosten für den Kurs NLP-Practitioner nicht anerkannt werden.

Im Vorlageantrag führte die Bw. ergänzend aus: Nach Rücksprache mit dem WIFI sei der NLP-Lehrgang auch für medizinisches Personal im Speziellen ausgeschrieben. Die Bw. erlebe es jeden Tag und mache sich Gedanken über die Verbesserung der Kommunikation zwischen Patient - DGKS (Diplomierter Gesundheits- und Krankenschwester) und anderen Berufsgruppen im Krankenhaus. Wenn mehr medizinisches Personal diese Ausbildung mit systemischem Ansatz besuchen würde, gäbe es wesentlich weniger Probleme in der Kommunikation. Die Bw. sehe ihre Aufgabe auch darin, dem Arzt zur Seite zu stehen. Ein weiteres Beispiel bilde die Führung von Mitarbeitergesprächen. "Dies alles lerne" man in der Grundausbildung nicht. Die Bw. sehe also sehr wohl einen direkten Bezug zu ihrem Beruf als DGKS und als Führungskraft der D und bitte dies zu berücksichtigen.

Über die Berufung wurde erwogen:

1. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen.

Aus dieser Bestimmung hat der VwGH ein allgemeines Abzugs- und Aufteilungsverbot abgeleitet und - auch zu NLP-Kursen - die Auffassung vertreten, dass Aufwendungen, die in gleicher Weise mit der Einkunftserzielung wie mit der privaten Lebensführung zusammenhängen können, bei denen die Behörde aber nicht in der Lage zu prüfen ist, ob die Aufwendungen durch die Einkunftserzielung oder durch die private Lebensführung veranlasst worden sind, nicht schon deshalb als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten anerkannt werden können, weil die im konkreten Fall gegebene Veranlassung nicht feststellbar ist. In Fällen von Aufwendungen, die ihrer Art nach eine private Veranlassung nahe legen, dürfe die Veranlassung durch die Einkunftserzielung vielmehr nur angenommen werden, wenn sich die Aufwendungen als für die betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit biete in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der betrieblichen bzw. beruflichen Veranlassung im Gegensatz zur privaten Veranlassung ( und , je zu NLP).

2. Die Abgabenbehörde erster Instanz ist in sachverhaltsmäßiger Hinsicht zu dem Ergebnis gelangt, dass die besuchten Kurse zwar der beruflichen Tätigkeit der Bw. förderlich sein mögen, das damit erworbene Wissen allerdings so allgemeiner Natur sei, dass es für viele Berufe, in denen Kommunikation mit Menschen stattfinden müsse, genauso von Vorteil wäre wie für den außerberuflichen (privaten) Bereich. Sie schließt dies ua. daraus, dass sich die Kurse nicht ausschließlich an DGKS gerichtet haben, womit sie zum Ausdruck zu bringen versuchte, dass eine einwandfreie berufliche Veranlassung der geltend gemachten Aufwendungen nicht zu bejahen sei.

3. Die Bw. reichte mit Schreiben vom die Unterlage "Denkweisen - der offizielle NLP-Guide" nach und ersuchte, die auf den Seiten 10 und 12 der Broschüre beschriebene Verwendung und Umsetzung der NLP-Ausbildung im Gesundheitswesen zu berücksichtigen. Die von der Bw. hervorgehobenen Passagen lauten:

NLP kann vielseitig eingesetzt und verwendet werden:> in der Wirtschaft (z.B. im Management, im Personalwesen, in der Personalentwicklung, im Verkauf, in der Beratung, im Rahmen von Trainings und bei Unternehmens-Fusionen)> im Coaching> im Gesundheitswesen> in den Bereichen Psychotherapie und Beratung> in der Pädagogik> im schulischen Unterricht> im Gerichtswesen> in der Mediation> bei der Entwicklung von Kreativität im Schreiben sowie in den darstellenden und bildenden Künsten> für die umfassende Persönlichkeitsentwicklung. ...

NLP IM GESUNDHEITSWESENDie Modelle und Kommunikations-Strategien des NLP haben sich sowohl für Mediziner und Pflegepersonal als auch für Menschen, die an Gesundheit und Wohlbefinden interessiert sind, als außerordentlich nützlich erwiesen. In dem sich rasant ändernden Bereich der Gesundheitsvorsorge benötigen alle Beschäftigten weit mehr als ausschließlich fachliche Fähigkeiten. Die häufig vorgetragene Kritik an der "seelenlosen Apparatemedizin" und die Hinwendung zu alternativen Heilverfahren weist auf einen von vielen Patienten empfundenen Mangel hin. Von Gesundheits-Experten wird daher zunehmend erwartet, dass sie neben hoher sozialer Kompetenz und Flexibilität Fähigkeiten in den Bereichen Verhandlung, Management und Konfliktlösung erwerben. Der Erfolg einer Behandlung steht in engem Zusammenhang mit dem Einsatz der Helfer und deren Kommunikation mit den Patienten. Ebenso hat die räumliche und soziale Atmosphäre in Arztpraxen und Krankenhäusern einen nachhaltigen Einfluss auf den Genesungsprozess. NLP ermöglicht Ärzten und Pflegekräften, kooperative und harmonische Beziehungen mit Patienten und Mitarbeitern einzugehen sowie eine gesundheitsfördernde Kommunikation zu praktizieren.In den vergangenen Jahren konzentrierte sich die Forschung im NLP auch darauf,> wie persönliche Gesundheit erlangt und erhalten werden kann,> wie Stress reduziert werden kann,> wie die Heilkräfte des Körpers gefördert werden können und > wie sich der Zusammenhang zwischen körperlicher und mentaler Verfassung erfassen lässt.Die zentrale Frage lautet hierbei: "Was unterscheidet jemanden, der sich von einer Krankheit oder schlechten gesundheitlichen Verfassung erholt, von demjenigen, der krank bleibt?" Auch dieses Forschungsgebiet entwickelt sich ständig weiter.

4. Schon mit dem Schreiben vom hatte die Bw. ein Schreiben der Pflegedirektion des Krankenhauses vom folgenden Inhalts vorgelegt:

BestätigungKommunikation ist das wichtigste Werkzeug in der Zusammenarbeit mit Menschen. Das macht sie zu einer Königsdisziplin von Führungskräften. Es geht darum, Informationen, Gedanken und Anforderungen an Mitarbeiter, Vorgesetzte, Kunden und Partner weiterzugeben. Erst so wird ziel- und lösungsorientiertes Handeln möglich.Um ihrer Führungsrolle dauerhaft gerecht zu werden oder zu bleiben, zählt die Wirkung der Persönlichkeit und der Fähigkeit der Führungskraft, klar, wertschätzend und nachhaltig zu kommunizieren. NLP ist eines der erfolgreichsten Kommunikationsmodelle weltweit und es bietet effektive Ansätze zum Erkennen vorhandener Muster und zum gewinnbringenden Umgang damit.Die Ausbildung von E vermittelt leicht erlernbare Methoden für ihren exzellenten Führungserfolg. E lernt dabei, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher einzuschätzen und zu verstehen, einen produktiven Kontakt aufzubauen, Motivationsfaktoren zu erkennen und richtig mit den unterschiedlichen Persönlichkeiten umzugehen. Darüber hinaus bietet die Ausbildung ihr die Möglichkeit, ihren Zugang zur Welt zu erkennen, sich ihrer Wirkung auf andere bewusst zu werden, Vorträge und Präsentationen spannend zu gestalten und das gesamte Auditorium anzusprechen, sich in einen ressourcevollen Zustand zu bringen und Sprache bewusst einzusetzen.Jede Führungskraft im JCK ist vor allem Ideengeber und Richtungsgeber - beides Rollen, die ohne Kompetenzen als Kommunikator nicht erfolgreich umgesetzt werden können.

Bereits aus einer (von der Bw. am vorgelegten) Bestätigung des Personalbüros des Krankenhauses vom hatte sich ergeben, dass der Bw. per die Leitung der Abteilungen "F" sowie der "H" übertragen worden war. Die Bw. besuche in Absprache mit der Krankenhausleitung in der Zeit von 09.2011 bis 03.2012 und von 06.2012 bis 02.2013 eine Fortbildung des I ("NLP-Practitioner und NLP-Master mit internationalem Zertifikat"). Die hiefür anfallenden Kosten würden vereinbarungsgemäß zur Gänze von E getragen. Um die Anforderungen dieser Position (mittleres Management) ausreichend erfüllen zu können, sei diese Fortbildung für E wichtig und werde auch deshalb von der Krankenhausleitung befürwortet.

5. In der Broschüre "Ausbildung zum NLP-Practitioner" des I ist zu den "Anwendungsbereichen von NLP" ausgeführt:

1. Persönliche Veränderung + EntwicklungNLP bietet uns wirksame Möglichkeiten zur Integration, sodass wir unsere Vergangenheit als positiv und produktiv erleben können. Egal in welcher Weise wir spüren, dass wir noch nicht unser volles Potential zur Verfügung haben - NLP ist ein sanfter und zuverlässiger Weg, geahnte Energie in uns zu erfahren und für unser Leben verfügbar zu machen.2. Partnerschaft + KommunikationWir lernen die Kommunikationshilfen von NLP kennen und immer besser anwenden. Sie sind ein Schlüssel zu positiven Beziehungen in der Familie, zu Freunden, Kollegen und Vorgesetzten.3. Kompetent verhandelnWenn Partner unterschiedliche Ziele haben, wenn wir selbst nicht genau wissen, was wir eigentlich möchten - NLP hilft uns, zugfrieden stellende und dauerhafte Vereinbarungen zu erreichen. Eltern können diese Fähigkeiten mit Kindern jeden Alters nutzen. Im Berufsleben können Konflikte mit Hilfe von NLP produktiv umgesetzt werden. Auch in unserer Familie wird es leichter, zu Vereinbarungen zu kommen, die alle Standpunkte respektieren.4. Erfolg im BerufOb wir unsere Fähigkeiten in einem bestimmten Fachgebiet verbessern wollen oder unsere Einstellung zum Beruf positiver gestalten, NLP macht uns die erfolgreichen Verhaltensmodelle der Besten transparent und verfügbar.

Weiters ist darin zu lesen:

1.1. Ziel der AusbildungUnser Lehrgang unterstützt die Teilnehmer/innen in ihrer persönlichen Entwicklung sowie in ihren jeweiligen Berufsfeldern und erweitert ihren Handlungsspielraum.

1.2. Teilnehmer-NutzenErfolgreich verhandeln lernenEffektiv und rasch lernenVertrauen und Verständnis in beruflichen und privaten Beziehungen zu verbessernZiele formulieren und erreichenSich selbst und andere motivierenUnerwünschtes Verhalten und unerwünschte Gefühle in positive ändernBlockaden zu lösenEntscheidungen sicher treffenDenkmodelle anderer verstehenKörpersprache verstehen und benützenSprachmuster effektiv gebrauchenInnere Konflikte lösenWahrnehmung schärfen und erweiternImmer mehr Manager, Lehrer, Ärzte und Therapeuten profitieren von NLP in ihrem Berufsleben. ...

2. ZielgruppeDer Lehrgang richtet sich an Personen, die sich beruflich und persönlich weiterentwickeln wollen. ...

3. LehrgangIn der Practitioner-Ausbildung vermitteln Ihnen die Basis-Seminare die notwendigen Denkweisen und Fähigkeiten, um mit vielen Problemstellungen Ihrer beruflichen Praxis umzugehen. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Impulse für Ihre persönliche Weiterentwicklung.In den Seminaren erhalten Sie alles, um qualifizierter Anwender des NLP zu werden. Hochwirksame Interventionsmethoden sowie die Verbindung von theoretischem Wissen mit praxisnaher Anwendung sind in diesem Lernabschnitt enthalten. Die Lernerfahrungen der Seminare werden vertieft durch die Arbeit in den Peergruppen und in der Supervision. ...

3.1 InhalteLernen mit NLP ist mit intensiver Selbsterfahrung und persönlicher Entwicklung verbunden. Darüber hinaus beinhaltet der Practitioner-Lehrgang die Vermittlung und Integration von folgenden Interventionsmustern und Fertigkeiten im Rahmen der Methodologie des Neurolinguistischen Programmierens:

Block 1:Einführung und Grundlagen:- Ziele statt Probleme fokussieren; Erstellen von positiv und klar definierten Zielen- Repräsentationssysteme: versch. Beschreibungen derselben Wirklichkeit durch die Sinne- Kommunikation effektiv gestalten (Rapport: Pacing + Leading). Den anderen in seiner Wirklichkeit abholen.- Umgang mit "Ja, aber", Kritik und "Jains"- Körpersprache und nonverbale Signale (Physiologien) gezielt wahrnehmen, verstehen und einsetzen: prozessorientierte Wahrnehmung, Schulung der Eigen- und Fremdwahrnehmung, Erkennen und Verändern von Wahrnehmungsfiltern

Meta-Modell der Sprache und Ankertechniken- Sprache als Oberflächenstruktur der vollständigen, sensorischen Repräsentation (Tiefenstruktur)- Meta-Modell für Zielzustände: Zielformulierungen erfragen zur präzisen Informationsgewinnung, Zielzustände hervorbringen- Meta-Modell für Ressourcen- und Problemzustände: Sortieren von guten und einschränkenden Zuständen, um alte Fähigkeiten neu zu nützen oder zu erweitern- Change History und andere Ankertechniken: Zugang schaffen zu neuen Fähigkeiten, eigene Geschichte als Erfolgsquelle für die Zukunft nutzbar gemacht- Phobietechnik und andere Dissoziationen: Umgang mit Trauma und Phobie, Abstand schaffen von traumatischen Erlebnissen

Block 2:Reframing (Umdeuten)- Schlüsseltechnik im NLP: Positive Umdeutung störenden Verhaltens (Kontext- und Inhaltsreframing)- Arbeiten mit unbewussten Persönlichkeitsanteilen zur Beeinflussung unliebsamer Symptome auf Verhaltens- und psychosomatischer Ebene, kreatives Erzeugen von Alternativen aufgrund der nützlichen Absicht des bisherigen Verhaltens, Ersetzen belastender Verhaltensweisen durch bessere Alternativen (6-Step-Reframing)- Vermittlung zwischen einander gegenseitig behindernden Persönlichkeitsanteilen (Verhandlungsreframing), Flexibilität in Einstellung und Verhalten gewinnen

Wege zum Unbewussten - Trance-Arbeit- Psychodynamisch orientiertes Arbeiten mit Trancezuständen- Hypnotisches Sprechen zur Steigerung der Verarbeitungskapazität und Kreativität im Unbewussten (Milton-Modell der Sprache)- Konstruktion einfacher therapeutischer und pädagogischer Metaphern- Trancereframing und andere Tieftrancetechniken

Block 3:Submodalitäten- Feinstveränderung der inneren Sinneserfahrung- Unliebsame Verhaltensweisen verändern (Swish-Technik und Kontrastmethode)- Neugestaltung von Denkprozessen und emotionalen Zuständen

Systeme- Sekundenwahrnehmung von Erziehungsmustern- Veränderungen mit Rücksicht auf die Gesamtökologie- Feinwahrnehmung für kalibrierte Schleifen und ökologische Einwände in Systemen, Rahmenbedingungen schaffen für Konfliktlösung in Gruppen, Familien etc.

Block 4:Strategien und Modelling- Erkennen, Entwerfen, Installieren und Gebrauchen von eigenen und fremden Denk- und Handlungsstrategien- Zerlegung von Fähigkeiten in ihre oft unbewussten Einzelelemente- Modelling: Übernahme oder Installierung der Fähigkeit für sich selbst

Timeline:- Entdecken der individuellen Zeitrepräsentation- Verändertes Zeiterleben als Rückführungsmethode in die persönliche Geschichte- Veränderung einschränkender Glaubensvorstellungen- Reimprinting: Kombination aus Timeline und Phobietechnik

Integration- Integration der gelernten Kommunikations- und Veränderungstechniken- Erleben und Festigen der eigenen Identität und Zugehörigkeit in der Veränderung (Kernintentionsprozess)- Metaprogramme für die Bewertung von Ergebnissen der Anwendung einzelner Techniken- Flexibler Umgang mit den gelernten Modellen.

6. Wie sich aus den vorstehenden Wiedergaben ergibt, handelt es sich bei der vorliegenden Ausbildung (genauer: Fortbildung im ausgeübten Beruf) um die Erlangung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die keineswegs nur in der beruflichen Sphäre der Bw. Verwendung finden können. Sie sind nicht (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst, sondern vielmehr - in nicht nur völlig untergeordnetem Umfang - geeignet, im privaten (persönlichen und familiären Bereich) eingesetzt zu werden.

7. Kurse zur Persönlichkeitsentwicklung (Kommunikationsfähigkeit, Entfaltung des Charaktergefüges, zur Stressbewältigung und zur Beseitigung negativer Einstellungen) gehören - nach der Lehre, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis - selbst bei einer Förderung der beruflichen Tätigkeit grundsätzlich in den Bereich der privaten Lebensführung (Kofler in Doralt, EStG, 11. Lfg., § 20 Tz 163 "Persönlichkeitsentwicklung"). Die Abzugsfähigkeit von Ausgaben für NLP-Seminare ist danach auf Grund der allgemeinen Inhalte, vorwiegend im Bereich der Kommunikation, und mangels Zuschnitts auf bestimmte Berufsgruppen regelmäßig ausgeschlossen. Das Abzugs- und Aufteilungsverbot des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 greift danach auch für die Ausbildung zum NLP-Practitioner und zum NLP-Master Practitioner. Dem entsprechend sind auch Fahrtkosten, die mit einem nicht abzugsfähigen NLP-Seminar in Zusammenhang stehen, nicht abzugsfähig (Kofler, aaO., "NLP").

Folgt man dieser Beurteilung, vermögen auch die Ausführungen des Schreibens des I vom nichts zu ändern, wonach die Kommunikation bei der Berufsgruppe der Diplomierten Gesundheits- und Krankenschwestern "einen sehr hohen Stellenwert hat und auch aus wissenschaftlicher Sicht die Kommunikation mit Patienten und Angehörigen wesentlich für die schnelle gesundheitliche Regenerierung ist", weshalb man eine Ausbildung im Bereich NLP, die dieses Thema schwerpunktmäßig behandle, nur empfehlen könne. Dasselbe gilt für eine Bestätigung des Dienstgebers der Bw., dass eine Fortbildung der vorliegenden Art "befürwortet" werde (Schreiben vom ).

8. So hat der VwGH beispielsweise in seinem Erkenntnis vom , 2005/13/0105, darauf abgestellt, ob die Aufwendungen für einen NLP-Kurs eines Vortragenden einen "berufsspezifischen Inhalt" aufgewiesen haben. Der Ansicht des Unabhängigen Finanzsenats [UFS], der zufolge der Steuerpflichtige "glaubhaft darzustellen vermochte", dass er das erworbene Wissen nahezu ausschließlich im Rahmen seiner Vortrags- und Lehrtätigkeit eingesetzt habe, vermochte der VwGH nicht zu folgen. Die Entscheidung wurde daher über Amtsbeschwerde des Finanzamts aufgehoben.

Der Gerichtshof ist auch wiederholt davon ausgegangen, dass der Besuch von NLP-Kursen im Regelfall Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die auch für den Bereich der privaten Lebensführung von Bedeutung sind (, mit weiteren Nachweisen). Mit dem zitierten Erkenntnis des VwGH wurde ein Bescheid des UFS ua. mit der Begründung aufgehoben, dass es der belangten Behörde nicht gelungen sei, in nachvollziehbarer Weise jene Sachverhaltselemente aufzuzeigen, auf die sich ihre Beurteilung gestützt habe, dass der Steuerpflichtige (ein Sparkassenangestellter) die in den Kursen vermittelten Kenntnisse "in einem wesentlichen Umfang in seiner beruflichen Tätigkeit verwerten" könne.

Im Erkenntnis vom , 2000/15/0009, teilte der VwGH die von der belangten Behörde vertretene Ansicht, dass die vorgelegten Seminarprogramme (ua. betreffend NLP) keine berufsspezifischen Inhalte erkennen ließen. Aus dem Umstand, dass die Kurse von Führungskräften verschiedener Berufsgruppen besucht wurden, habe zu Recht abgeleitet werden dürfen, dass das in den Kursen vermittelte Wissen von sehr allgemeiner Art und nicht auf die spezifische berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen (Leiters eine Bankfiliale) abgestellt gewesen sei. Am Ergebnis der privaten Mitveranlassung vermöge auch die Bestätigung des Arbeitgebers nichts zu ändern, dass der Steuerpflichtige die Seminare im Einvernehmen mit ihm besucht habe und die in den Seminaren erworbene Kompetenz im Rahmen seiner Führungsfunktion bzw. in Seminaren dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen könne. Fähigkeiten, wie sie in den besuchten Seminaren vermittelt würden, etwa auf dem Gebiete der Kommunikation, seien in einer Vielzahl von Berufen, aber auch für den privaten Lebensbereich, von Bedeutung.

9. Entscheidend ist somit - auf dem Boden der Rechtsprechung des VwGH - dass in den strittigen Seminaren in nennenswertem Umfang auch Wissens- und Erfahrungselemente vermittelt werden, die auch zur außerberuflichen (privaten) Fortbildung bzw. Weiterbildung geführt haben. In den Kursen sind Aspekte des sicheren Auftretens, der Kommunikationsfähigkeit, der Konfliktlösung, Flexibilität und Kreativität, der Persönlichkeitsentwicklung und der Vertrauensbildung in beruflicher und privater Hinsicht behandelt worden. Die angebotenen Hilfestellungen haben sich auf den beruflichen wie auch auf den privaten Bereich bezogen.

10. Soweit die Bw. im Ergebnis allerdings der Ansicht ist, dass die privaten Anwendungsmöglichkeiten dem steuerlichen Abzug der begehrten Aufwendungen nicht entgegen stehen, weil sie im Wesentlichen bloß die Folge der durch die Kurse erreichten Verbesserung der beruflichen (Kommunikations-)Fähigkeiten darstellen, bewegt sie sich zwar auf dem Boden der Rechtsprechung des deutschen Bundesfinanzhofs (BFH), der zufolge die privaten Anwendungsmöglichkeiten der in den NLP-Kursen vermittelten Inhalte (steuerlich) unbeachtlich sind, wenn sie sich "zwangsläufig und untrennbar aus den im beruflichen Interesse gewonnenen Kenntnissen und Fähigkeiten ergeben" (dafür wurde vom BFH ua. ins Treffen geführt, dass die Kommunikationsfähigkeit als Bestandteil der Sozialkompetenz ["soft skills"] zu den Schlüsselqualifikationen zu zählen sei, die für die Wahrnehmung von Führungspositionen erforderlich seien; BFH , VI R 44/04, BStBl. II 2009, 106; dazu Renner, SWK 2008, 879). Einer solchen Beurteilung steht aber die herrschende Rechtsprechung des VwGH zum steuerlichen Abzugs- und Aufteilungsverbot (; ; vgl. Kerschner, ecolex 12/342, 820, und Kofler in Doralt, EStG, 11. Lfg, § 20 Tz 24) sowie zur "indiziellen" Bedeutung der Notwendigkeit der geltend gemachten Kosten entgegen. Der VfGH hingegen hat sich zu dieser Fragestellung, soweit ersichtlich, noch nicht geäußert.

Erwähnt sei, dass ein Teilnehmerkreis nach Ansicht des BFH auch dann (noch) als "homogen" anzusehen ist, wenn die Teilnehmer zwar unterschiedlichen Berufsgruppen angehören, in ihren jeweiligen Berufsgruppen aber Führungspositionen innehaben und auf Grund dieser Leitungsfunktionen an einer Verbesserung ihrer Kommunikationsfähigkeit, zB durch NLP-Kurse, interessiert sind (vgl. auch BFH , VI R 35/05, BStBl. II 2009, 108). So hat die Bw. in ihrem Schreiben vom darauf verwiesen, dass in ihrem Kurs zwar verschiedene Berufsgruppen anwesend gewesen seien, diese allerdings vor allem aus Führungspersonen, wie sie selbst, bestanden hätten (nach FG Nürnberg , III 164/98, genügte der weitaus überwiegende Teil der Teilnehmer). Aus der vom Finanzamt angeforderten und von der Bw. vorgelegten "Stellenbeschreibung" ergeben sich - neben den fachlichen Voraussetzungen - unter anderem die folgenden Anforderungen: in persönlicher Hinsicht Entscheidungskompetenz, Kreatives Führungsdenken, Organisations- und Improvisationsfähigkeit, Eigeninitiative, hohe Stressresistenz; in sozialer Hinsicht Kommunikations-, Beziehungs- und Konfliktfähigkeit, Loyalität, Transparenz und Teamfähigkeit, sowohl interdisziplinär als auch in der Zusammenarbeit mit der Pflegedirektion und der Kollegialen Führung. Mit Rücksicht auf die Äußerungen des Dienstgebers (vom , Personalbüro, und vom , Pflegedirektion) kann auch kein ernsthafter Zweifel daran bestehen, dass die strittigen Kurse (die NLP-Practitioner-Ausbildung wurde erfolgreich abgeschlossen) dazu beigetragen haben, dass der Bw. die Leitung der Abteilungen "D" und "H" übertragen wurde.

11. Die Bw. wurde zwar mit Schreiben des Finanzamts vom um eine Aufstellung der beantragten Werbungskosten ersucht. Eine Aufgliederung des geltend gemachten Betrages befindet sich aber nicht bei den Akten. Über Anfrage des UFS hat die Bw. mitgeteilt, dass es sich dabei neben den Kosten des NLP-Basisseminars und drei Teilzahlungen des Practitioner-Kurses um einen Betrag von 298,00 € für den Besuch der zweitägigen Veranstaltung "Souveräner und kompetenter Auftritt" (mit dem Inhalt: Grundlagen der Rhetorik, Gesprächstechnik, Vortragstechnik, Artikulationsübungen, Sprechfertigkeitsübungen) gehandelt habe. Sie habe sich entschlossen, den NLP-Practitioner-Kurs zu besuchen, um zu sehen, wie schnell man die Rhetorik-Techniken beruflich umsetzen könne.

Der von der Bw. besuchte Rhetorikkurs wird vom Anbieter I aktuell wie folgt beschrieben:

Rhetorisch flexibel und erfolgreich in allen SituationenEs gibt Situationen im beruflichen Alltag, die Sie vor besondere rhetorische Herausforderungen stellen. In diesem Seminar erlernen Sie das Handwerkszeug, das Sie auch in spontanen und unangenehmen Situationen souverän und kompetent wirken lässt. Kurz und aussagekräftig bringen Sie Ihre Gedanken auf den Punkt.

Ziele:Sie wissen, was Sie wollen, und setzen dies in die Tat umWirkung und Bedeutung der verbalen und non-verbalen KommunikationGedanken in Worte kleidenDas Ende der "Sprachlosigkeit"

Inhalte:Freies Stehen im RaumIn 5 Schritten zum rhetorischen ErfolgAussagen auf den Punkt bringenAufbau einer spontanen RedeFormulieren Sie Ihre Gedanken und lassen Sie diese wirken

Nutzen:Sie erfahren Ihre Wirkung auf andereGenießen Sie es, schlagfertig (re-)agieren zu könnenSie erhalten Werkzeuge für Ihre beruflichen Herausforderungen

12. Auch für diesen Kurs gelten somit jene Überlegungen, die auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung bei der Beurteilung kommunikationsfördernder, aber zugleich auch persönlichkeitsbildendender Kurse anzulegen sind (Punkt 7 und 9). Die in der Beschreibung erwähnten Herausforderungen bestehen in gleicher Weise im privaten Alltag. Es gilt daher auch für diese Aufwendungen, dass sie nicht abzugsfähig sind, "selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen" (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988).

Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.

Beilage: 1 Broschüre ("Denkweisen")

Innsbruck, am

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