Übergabsvertrag auf den Todesfall; Entstehen der Steuerschuld
Entscheidungstext
Berufungsentscheidung
Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom betreffend Erbschaftssteuer entschieden:
Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben.
Entscheidungsgründe
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das bisherige Verfahren RV/0712-L/05 sowie auf das Erkenntnis des , verwiesen. In diesem Erkenntnis hat der Gerichtshof ausgeführt: Im Fall eines "Übergabsvertrages und Übergabsvertrages auf den Todesfall" liegt ein einheitliches Rechtsgeschäft vor, bei welchem die Hälfte der Liegenschaft sofort übergeben wird und die andere Hälfte erst mit dem Ableben des Übergebers. Der Erwerbsvorgang wird bereits durch das Verpflichtungsgeschäft verwirklicht und unterliegt zur Gänze der (Grunderwerb)Steuer. Eine Schenkung auf den Todesfall ist nicht gegeben; die Vorschreibung von Erbschaftssteuer nach dem Ableben des Übergebers ist daher rechtswidrig.
Linz, am
Zusatzinformationen
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Materie | Steuer Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen | § 2 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, BGBl. Nr. 141/1955 § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987, Grunderwerbsteuergesetz 1987, BGBl. Nr. 309/1987 |
Schlagworte | Übergabsvertrag auf den Todesfall Entstehen der Steuerschuld |
Anmerkung | fortgesetztes Verfahren zu RV/0712-L/05; |
Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at