Prinz

Personalverrechnung in der Praxis 2020

Rechtliche Grundlagen - Erläuterungen - Über 600 gelöste Beispiele

31. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4134-8

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Personalverrechnung in der Praxis 2020 (31. Auflage)

S. 1556

45.1. Allgemeines

Die abgaben- und arbeitsrechtliche Behandlung der im Bezugsartenschlüssel angeführten Bezugsbestandteile bezieht sich nur auf Normalfälle.

Bedingt durch die Vielzahl von unterschiedlichen Bestimmungen des Abgaben- und Arbeitsrechts ist das Eingehen auf Sonderfälle nicht möglich. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, jeweils auch noch die in diesem Fachbuch angeführten Erläuterungenzu beachten.

45.2. Zeichenerklärungen, Erläuterungen

Im Bezugsartenschlüssel finden nachstehende Abkürzungen Verwendung:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
DN
=
Dienstnehmer;
  einmalig
=
der Bezugsbestandteil wird ein einziges Mal gewährt;
  ges.
=
gesetzlich;
lfd. Bez.
=
laufender Bezug;
pfl.
=
pflichtig;
regelm. jährl.
=
der Bezugsbestandteil wird zumindest jährlich gewährt;
regelm. mo.
=
der Bezugsbestandteil wird i.d.R. monatlich gewährt;
SZ
=
Sonderzahlung;
überst. Teil
=
den Freibetrag übersteigender Teil;
vorauss. wiederk.
=
der Bezugsbestandteil wird voraussichtlich wiederkehrend gewährt.

45.3. Tabelle des Bezugsartenschlüssels

(Siehe nächste Seite.)


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S. 1557Bezeichnung des Bezugsbestandteils
Soweit der Bezugsbestandteil überwiegend regelmäßig gewährt wurde bzw. lohngestaltende Vorschriften e...

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