zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Prinz

Personalverrechnung in der Praxis 2020

Rechtliche Grundlagen - Erläuterungen - Über 600 gelöste Beispiele

31. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4134-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Personalverrechnung in der Praxis 2020 (31. Auflage)

S. 40219. Leistungen Dritter

In diesem Kapitel werden u.a. Antworten auf folgende praxisrelevanten Fragestellungen gegeben:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sind Leistungen von dritter Seite in die Bemessung arbeitsrechtlicher Ansprüche wie z.B. Krankenentgelt, Abfertigung etc. miteinzubeziehen?
Seite
403
  ●
Muss der Arbeitgeber für Leistungen von dritter Seite Lohnabgaben berechnen und abführen?
Seite
403 f.
Fallen für Entgelt von dritter Seite Lohnnebenkosten an?
Seite
404 f.
  ●
Hat der Arbeitnehmer für Leistungen von dritter Seite, für die kein Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde, eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen?
Seite
404

19.1. Definition

Unter „Leistungen Dritter“ fallen alle Geldzuwendungen, die der Dienstnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses von einem „Dritten“ (also nicht von seinem Dienstgeber) erhält. Dazu zählen u.a. die

  • Trinkgelder und die

  • Provisionen von dritter Seite.

19.2. Arbeitsrechtliches Entgelt

Leistungen Dritter sind dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn zwischen dem Dienstgeber und dem Dienstnehmer entsprechende vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn die Leistungen Dritter für Tätigkeiten gewährt werden, die zu den dien...

Personalverrechnung in der Praxis 2020

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.