Prinz/Ortner W./Ortner H.

Personalverrechnung in der Praxis 2017

Rechtliche Grundlagen - Erläuterungen - Über 600 gelöste Beispiele

28. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3526-2

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Personalverrechnung in der Praxis 2017 (28. Auflage)

S. 1090

Bedingt durch die unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen wird in der nachstehenden Tabelle auf Sonderfälle nicht eingegangen. Es ist daher unerlässlich, die näheren Erläuterungen unter den angegebenen Querverweisen zu beachten.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
laufender Bezug
(→ 33.1.)
Sonderzahlung
(→ 23.2.1.)
Ersatzleistung für Urlaubsentgelt
(→ 26.2.9.)
gesetzliche Abfertigung
(→ 33.3.1.)
Kündigungsentschädigung
(→ 33.4.2.)
Lösung während der Probezeit
(→ 4.4.3.2.1.)
ja
ev. ja
ja
nein
nein
Zeitablauf bei einem befristeten Dienstverhältnis
(→ 4.4.3.2.2.)
ja
ja
ja
ja
nein
einvernehmliche Lösung
(→ 32.1.3.)
ja
ja
ja
ja/nein
nein
Kündigung durch den Dienstgeber
(→ 32.1.4.2.)
ja
ja
ja
ja
ja (bei zeitwidriger Kündigung)
Kündigung durch den Dienstnehmer
(→ 32.1.4.3.)
ja
ja
ja
ja (nur in bestimmten Fällen)
nein
Austritt der Mutter (des Vaters) gem. MSchG (VKG)
(→ 33.3.1.2.)
nein
(→ 27.1.3.4.,
27.1.4.)
ev. ja
(→ 27.1.3.4., → 27.1.4.)
ja
ja (nur die Hälfte, max. drei volle Monatsentgelte)
nein
begründete Entlassung, vom Dienstnehmer verschuldet
(→ 32.1.5.2.)
ja
Ang.: ja Arb.: meist Entfall
ja bzw. Rückerstattung 
nein
nein
begründete Entlassung, vom Dienstnehmer nicht verschuldet
(→ 32.1.5.2.)
ja
Ang.: ja Arb.: meist Entfall
ja
ja
nein
unbegründete Entlassung
(→ 32.1.5.3.)
ja
ja
ja
ja
ja
S. 1091begründeter vorzeitiger Austritt, vom Dienstgeber verschuldet
(→ 32.1.6.2.)
ja
ja
ja
ja
ja
begründeter vorzeitiger Austritt, vom Dienstgeber nicht verschuldet
(→ 32.1.6.2.)
ja

Der Dienstnehmer behält grundsätzlich

Personalverrechnung in der Praxis 2017

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