Prinz/Ortner W./Ortner H.

Personalverrechnung in der Praxis 2017

Rechtliche Grundlagen - Erläuterungen - Über 600 gelöste Beispiele

28. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3526-2

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Personalverrechnung in der Praxis 2017 (28. Auflage)

S. 557

23.1. Begriff

Unter Sonderzahlungen versteht man Teile des Entgelts (→ 9.1.), die den Dienstnehmern

  • neben oder auch nicht neben ihren laufenden Bezügen regelmäßig in größeren Zeitabständen (z.B. jährlich wiederkehrend) oder auch nur einmalig ausbezahlt werden.

Beispiele dafür sind:


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die Urlaubsbeihilfe,
Diese Sonderzahlungen werden in diesem Kapitel behandelt.
die Weihnachtsremuneration,
das Bilanzgeld,
die Jahresabschlussprämie,
die Einmalprämie,
die Jubiläumszuwendung (→ 24.1.),
die Urlaubsabgeltung (→ 26.2.9.),
die Abfertigung (→ 33.3.)
u.a.m.

Die unterschiedlichen arbeits- und abgabenrechtlichen Bestimmungen machen es notwendig, dass in diesem Kapitel nur die zumindest jährlich wiederkehrenden Sonderzahlungen (Remunerationen) und die Einmalprämie behandelt werden.

23.2. Arbeitsrechtliche Bestimmungen

23.2.1. Anspruch auf Sonderzahlungen

Rechtsgrundlagen:

Sonderzahlungen gebühren auf Grund von

  • Gesetzen (Hausbesorgergesetz, Heimarbeitsgesetz usw.),

  • Kollektivverträgen,

  • Mindestlohntarifen,

  • Betriebsvereinbarungen oder

  • Einzeldienstverträgen.

Daneben können Sonderzahlungen auch freiwillig gewährt werden. Auch ein Anspruch aufgrund Gewohnheitsrecht, betrieblicher Übung oder des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ist möglich (→...

Personalverrechnung in der Praxis 2017

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