TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Prinz/Ortner W./Ortner H.

Personalverrechnung in der Praxis 2017

Rechtliche Grundlagen - Erläuterungen - Über 600 gelöste Beispiele

28. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3526-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Personalverrechnung in der Praxis 2017 (28. Auflage)

S. 13010. Durchführung und Überwachung der Personalverrechnung

10.1. Durchführung der Personalverrechnung

10.1.1. Erfassung

Die Personalverrechnung ist ein Teilbereich der Buchhaltung. Daher bilden Belege die Grundlage der Personalverrechnung. Es gilt das sog. „Belegprinzip“, d.h., ohne Belege darf keine Abrechnung durchgeführt werden.

In der Praxis finden folgende Belege Verwendung:

  • Zeiterfassungsausdrucke und Überstundenaufzeichnungen (Muster 8),

  • Schichtlisten,

  • Akkordzettel,

  • Reisespesenabrechnungen (Muster 10, Muster 11),

  • Montagescheine,

  • Provisionsabrechnungen

    u.a.m.

Aus diesen Aufzeichnungen werden die für die Personalverrechnung wichtigen Daten entnommen und - i.d.R. über Erfassung in einem Lohnverrechnungsprogramm - am Lohnkonto verbucht.

10.1.2. Verbuchung

Im Zuge der Personalverrechnung werden mehrere Ausfertigungen erstellt:

1.

Das Lohnkonto,

2.

der Buchungsbeleg,

3.

der Lohn- oder Gehaltsabrechnungsbeleg (Auszahlungsnachweis).

Darüber hinaus können - je nach Lohnverrechnungsprogramm - diverse weitere Auswertungen erstellt werden, die Informationen über die durchgeführte Abrechnung geben (z.B. Lohnartenjournal, Auszahlungsjournal, Lohnnebenkostenliste).

10.1.2.1. Das Lohnkonto

Der Arbeitgeber hat für jeden A...

Personalverrechnung in der Praxis 2017

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.