zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Prinz/Ortner W./Ortner H.

Personalverrechnung in der Praxis 2017

Rechtliche Grundlagen - Erläuterungen - Über 600 gelöste Beispiele

28. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3526-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Personalverrechnung in der Praxis 2017 (28. Auflage)

S. 1038. Beginn eines Dienstverhältnisses

Bei Beginn eines Dienstverhältnisses entstehen für den Dienstnehmer und für den Dienstgeber Verpflichtungen, die aus dem Arbeits- und Abgabenrecht resultieren.

Dieses Kapitel beinhaltet auch Verpflichtungen, die in diesem Fachbuch nicht näher behandelt werden.

8.1. Arbeitsrechtliche Verpflichtungen

1.

Abschluss eines Dienstvertrags - Ausstellung eines Dienstzettels:

Ein Dienstvertrag (Lehrvertrag) als begründendes Element für ein Dienstverhältnis (Lehrverhältnis) ist abzuschließen (→ 4.1.). Ein Dienstzettel ist auszustellen (→ 4.2.).

2.

Anmeldung eines Lehrlings bei der Berufsschule:

Nach Eintritt in das Lehrverhältnis ist der Lehrling binnen zwei Wochen bei der zuständigen Berufsschule anzumelden (§ 24 Abs. 3 SchPflG) (→ 28.1.).

3.

Anmeldung eines Lehrlings bei der Lehrlingsstelle:

Der Lehrberechtigte hat ohne unnötigen Aufschub, jedenfalls binnen drei Wochen nach Beginn des Lehrverhältnisses, den Lehrvertrag bei der zuständigen Lehrlingsstelle zur Eintragung anzumelden; der Anmeldung sind vier Ausfertigungen des Lehrvertrags anzuschließen (§ 20 Abs. 1 BAG) (→ 28.3.2.).

4.

Meldung an das Arbeitsmarktservice:

Der Arbeitgeber hat der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbei...

Personalverrechnung in der Praxis 2017

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.