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Arnold/Ludwig (Hrsg)

Stiftungshandbuch

Stiftungsrechtliche und steuerliche Bestimmungen Österreich und Liechtenstein

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3766-2

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Stiftungshandbuch (3. Auflage)

S. 16611. Rechnungslegung und Stiftungsprüfung

11.1. Rechnungslegung

11.1.1. Allgemeines

11/1

Der Stiftungsvorstand hat die Bücher der Privatstiftung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu führen. Dabei sind mit einigen Ausnahmen (§ 221 UGB: Größenklassen; § 235 UGB: Ausschüttungsbeschränkungen; § 240 bis 242 UGB: Anhangangaben für große Gesellschaften, Aktiengesellschaften und Unterlassen von Angaben) die Bestimmungen des Dritten Buches des UGB sinngemäß anzuwenden (§ 18 PSG). Im Lagebericht ist auf die Erfüllung des Stiftungszwecks einzugehen. Damit ist die Privatstiftung zur Buchführung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses samt Lagebericht verpflichtet. Nach AFRAC 25 hat der Stiftungsvorstand auch für die Einrichtung eines rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS) zu sorgen. Der Stiftungsvorstand hat zu Beginn der Tätigkeit der Privatstiftung ein Inventar aufzustellen (§ 191 UGB). Dieses muss das der Privatstiftung gewidmete Vermögen und die Schulden genau verzeichnen und deren Wert angeben. Die in § 192 UGB geregelten Inventurverfahren werden aufgrund der Besonderheit der Tätigkeit einer Privatstiftung nur sehr begrenzt zur Anwendung gelangen.

11/1a

Der Stiftungsvorstand hat weiters zu Beginn der Tätigkeit ...

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