Stiftungshandbuch
3. Aufl. 2022
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S. 704. Abgabenrechtliche Grundlagen zur Privatstiftung
4.1. Allgemeines
4/1
Die Besteuerung der Privatstiftung erfolgt auf drei Ebenen:
Eingangsbesteuerung anlässlich der Zuwendung von Vermögen an die Privatstiftung;
laufende Besteuerung der Privatstiftung;
Ausgangsbesteuerung anlässlich der Zuwendung von Vermögen an Begünstigte und Letztbegünstigte.
4/2
Das Besteuerungskonzept der Privatstiftung erfordert dabei ein Zusammenwirken der einzelnen Besteuerungsebenen, insb der zweiten und dritten Ebene.
4.2. Eingangsbesteuerung
4/3
Vermögensübertragungen auf Stiftungen sind typischerweise keine Gegenleistungsgeschäfte, sondern einseitige, auf die Bereicherung der Stiftung gerichtete Rechtshandlungen. Sie wurden daher bis zum Auslaufen des ErbStG mit Ablauf des von der Erbschafts- und Schenkungssteuer erfasst. Danach wurde eigens für unentgeltliche Zuwendungen an privatrechtliche Stiftungen und an damit vergleichbare Vermögensmassen das Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) geschaffen. Derartige unentgeltS. 71liche Zuwendungen unterliegen seither einer 2,5 %igen Steuer. Die Einführung der Stiftungseingangssteuer war vorwiegend politisch motiviert, um einerseits die vermeintlichen Steuerprivilegien der Privatstiftung nicht ausufern zu lassen und...