zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent), UFSI vom 17.03.2010, RV/0149-I/10

Pkw-Auslandsleasing (2007)

Entscheidungstext

Berufungsentscheidung

Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom betreffend Umsatzsteuer 2007 entschieden:

Der Berufung wird Folge gegeben.

Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen: sie bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruchs.

Entscheidungsgründe

In der Berufung gegen den am ausgefertigten Umsatzsteuerbescheid wurde eingewendet, dass die Besteuerung des Eigenverbrauchs gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 lit. b UStG sowie die Verlängerung der Besteuerung bis als gemeinschaftswidrig anzusehen sind.

Über die Berufung wurde erwogen:

In dem Erkenntnis vom , 2008/15/0109, ist der VwGH unter Bezugnahme auf die Überlegungen des , Cookies World, zu der Ansicht gelangt, dass die inhaltlich deckungsgleiche Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. d UStG 1994 gegen Gemeinschaftsrecht verstößt. In den Erkenntnissen vom , 2007/15/0275, und vom , 2008/13/0203, hat er dieselbe Rechtsansicht zur - ab wirksamen - Regelung des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. b UStG idF BGBl. I Nr. 134/2003 (mit der Befristung ) und BGBl. I Nr. 103/2005 (mit der Befristung ) vertreten. Es kann daher als ausreichend erachtet werden, zur Begründung dieser Entscheidung auf die genannten Erkenntnisse des VwGH zu verweisen, zumal das Finanzamt den Rechtsstandpunkt, eine Hinzurechnung könnte auf die Bestimmung des § 3a Abs. 1a Z 1 UStG 1994 gestützt werden (vgl. SWK 2009, S 914), ohnedies nicht eingenommen hat.

Es war daher spruchgemäß zu entscheiden

Beilage : 1 Berechnungsblatt

Innsbruck, am

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Materie
Steuer
Finanzstrafrecht Verfahrensrecht
betroffene Normen

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at