Pkw-Auslandsleasing (2007)
Entscheidungstext
Berufungsentscheidung
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom betreffend Umsatzsteuer 2007 entschieden:
Der Berufung wird Folge gegeben.
Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen: sie bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruchs.
Entscheidungsgründe
In der Berufung gegen den am ausgefertigten Umsatzsteuerbescheid wurde eingewendet, dass die Besteuerung des Eigenverbrauchs gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 lit. b UStG sowie die Verlängerung der Besteuerung bis als gemeinschaftswidrig anzusehen sind.
Über die Berufung wurde erwogen:
In dem Erkenntnis vom , 2008/15/0109, ist der VwGH unter Bezugnahme auf die Überlegungen des , Cookies World, zu der Ansicht gelangt, dass die inhaltlich deckungsgleiche Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. d UStG 1994 gegen Gemeinschaftsrecht verstößt. In den Erkenntnissen vom , 2007/15/0275, und vom , 2008/13/0203, hat er dieselbe Rechtsansicht zur - ab wirksamen - Regelung des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. b UStG idF BGBl. I Nr. 134/2003 (mit der Befristung ) und BGBl. I Nr. 103/2005 (mit der Befristung ) vertreten. Es kann daher als ausreichend erachtet werden, zur Begründung dieser Entscheidung auf die genannten Erkenntnisse des VwGH zu verweisen, zumal das Finanzamt den Rechtsstandpunkt, eine Hinzurechnung könnte auf die Bestimmung des § 3a Abs. 1a Z 1 UStG 1994 gestützt werden (vgl. SWK 2009, S 914), ohnedies nicht eingenommen hat.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden
Beilage : 1 Berechnungsblatt
Innsbruck, am
Zusatzinformationen
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Materie | Steuer Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen | § 1 Abs. 1 Z 2 lit. d UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994 |
Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at