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Prinz

Personalverrechnung: eine Einführung 2021

Rechtliche Grundlagen. Erläuterungen. Gelöste Beispiele

29. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4252-9

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Dokumentvorschau
Personalverrechnung: eine Einführung 2021 (29. Auflage)

S. 23215. Sonstige Gründe, die zur Unterbrechung der Dienstleistung bzw. zur Teilzeitarbeit führen

Beispiel für die Covid-19-Kurzarbeit (Phase 3 ab Jänner 2021)

Angaben:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
  • Bruttoentgelt (Gehalt) vor Kurzarbeit
2.950,00
  • SV-Beitragsgrundlage vor Kurzarbeit
2.950,00
  • Mindestbrutto während Kurzarbeit laut Tabelle
2.200,89
  • Absenkung der Arbeitzeit um 50% während Kurzarbeit

Lösung:

Abrechnung für den Monat Jänner 2021


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gehalt
1.475,00
Kurzarbeitsunterstützung („Auffüllposten“)
725,89
Brutto gesamt (= Mindestbrutto während Kurzarbeit)
2.200,89

  • Der Dienstnehmer trägt Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer wie bei einer „normalen“ Abrechnung. Die Differenz zur SV-Beitragsgrundlage vor Kurzarbeit trägt der Dienstgeber.

  • Der Dienstgeber hat folgende Abgaben zu tragen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
SV-Dienstgeberanteil (PV, KV, UV, AV, IE, WF) von
2.950,00
SV-Dienstnehmeranteil (PV, KV, AV, AK, WF) von*)
749,11
BV-Beitrag von
2.950,00
DB und DZ von
2.200,89
Kommunalsteuer von
1.475,00

*) Differenz zwischen SV-Beitragsgrundlage vor Kurzarbeit und Brutto gesamt.

Die auf die Ausfallzeit entfallenden Mehrkosten erhält der Dienstgeber nach der „Differenzmethode“ als Kurzarbeitsbeihilfe vom AMS ersetzt.

15.1. Persönliche Verhinderungen und andere wichtige ...

Personalverrechnung: eine Einführung 2021

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