Personalverrechnung: eine Einführung 2021
29. Aufl. 2021
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S. 23215. Sonstige Gründe, die zur Unterbrechung der Dienstleistung bzw. zur Teilzeitarbeit führen
Angaben:
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| € | 2.950,00 |
| € | 2.950,00 |
| € | 2.200,89 |
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Lösung:
Abrechnung für den Monat Jänner 2021
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Gehalt | € | 1.475,00 |
Kurzarbeitsunterstützung („Auffüllposten“) | € | 725,89 |
Brutto gesamt (= Mindestbrutto während Kurzarbeit) | € | 2.200,89 |
Der Dienstnehmer trägt Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer wie bei einer „normalen“ Abrechnung. Die Differenz zur SV-Beitragsgrundlage vor Kurzarbeit trägt der Dienstgeber.
Der Dienstgeber hat folgende Abgaben zu tragen:
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SV-Dienstgeberanteil (PV, KV, UV, AV, IE, WF) von | € | 2.950,00 |
SV-Dienstnehmeranteil (PV, KV, AV, AK, WF) von*) | € | 749,11 |
BV-Beitrag von | € | 2.950,00 |
DB und DZ von | € | 2.200,89 |
Kommunalsteuer von | € | 1.475,00 |
*) Differenz zwischen SV-Beitragsgrundlage vor Kurzarbeit und Brutto gesamt.
Die auf die Ausfallzeit entfallenden Mehrkosten erhält der Dienstgeber nach der „Differenzmethode“ als Kurzarbeitsbeihilfe vom AMS ersetzt.