Personalverrechnung: eine Einführung 2015
23. Aufl. 2015
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S. 256
16.1. Allgemeines
Für einige Personengruppen sieht der Gesetzgeber andere als die für Arbeiter, Angestellte und Lehrlinge vorgesehenen Abrechnungsbestimmungen vor. Im Bereich des
Tabelle in neuem Fenster öffnen
EStG sind es die | ASVG sind es die |
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1) Diese Personen sind Arbeitnehmer im Sinn des Arbeitsrechts. Aus diesem Grund gelten für diese vollinhaltlich alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Die Besonderheiten dieser Personen liegen nur im abgabenrechtlichen Bereich.
2) Diese Personen sind steuerrechtliche Arbeitnehmer und haben daher bei Antritt ihres Dienstverhältnisses ihre Identität nachzuweisen (→ 5.2.).
3) Diese Personen sind sozialversicherungsrechtliche Dienstnehmer und demnach zur Sozialversicherung anzumelden.
Darüber hinaus finden in diesem Teil
die Behinderten (→ 16.9.),
die Ferialpraktikanten (→ 16.6.),
die älteren Personen (→ 16.10.) und
die Personen mit geringem Entgelt (→ 16.11.)
abgabenrechtliche Behandlung.