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Ortner/Ortner

Personalverrechnung: eine Einführung 2013

Rechtliche - Grundlagen Erläuterungen - Gelöste Beispiele

21. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2237-8

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Dokumentvorschau
Personalverrechnung: eine Einführung 2013 (21. Auflage)

S. 364

21.1. Aufbewahrungsfristen

Aufbewahrungsfristen sollen sicherstellen, dass die für die Beurteilung abgabenrechtlicher Pflichten und arbeitsrechtlicher Ansprüche erforderlichen Unterlagen zumindest so lange zur Verfügung stehen, als die zu Grunde liegenden Rechte und Pflichten noch nicht verjährt sind. Insofern besteht eine enge Verknüpfung zwischen Aufbewahrungsfristen und Verjährung.


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Aufbewahrungsfristen im Abgabenrecht
Aufbewahrungsfristen im
Arbeitsrecht
SV
LSt, DB zum FLAF, DZ
KommSt, Wr. DG-A
3 – 7 Jahre1)
5 – 7 Jahre2)
5 – 7 Jahre2)
max. 3 Jahre3)
für das
Dienstzeugnis
30 Jahre4)
Diese Aufbewahrungsfristen gelten für alle
in diese Bereiche fallenden Aufzeichnungen und Unterlagen.

1) Gemäß den Bestimmungen des ASVG verjährt das Recht auf Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen binnen drei Jahren vom Tag der Fälligkeit der Beiträge. Diese Verjährungsfrist der Feststellung verlängert sich jedoch auf fünf Jahre, wenn der Dienstgeber keine oder unrichtige Angaben bzw. Änderungsmeldungen über die bei ihm beschäftigten Personen bzw. über deren jeweiliges Entgelt gemacht hat. Lt. Rechtsprechung ergibt sich eine Aufbewahrungsfrist von sieben Jahren.

2) Gemäß de...

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