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Ortner/Ortner

Personalverrechnung: eine Einführung 2013

Rechtliche - Grundlagen Erläuterungen - Gelöste Beispiele

21. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2237-8

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Personalverrechnung: eine Einführung 2013 (21. Auflage)

S. 218

15.1. Wichtige, die Person des Dienstnehmers betreffende Gründe

15.1.1. Regelungen gem. ABGB bzw. AngG

Wichtige, die Person des Dienstnehmers betreffende Gründe und andere unaufschiebbare persönliche Verhinderungen sind

  • Gründe im familiären Bereich (z. B. Geburt, Hochzeit, Todesfall),

  • tatsächliche Verhinderungen (z. B. Verkehrsstörungen),

  • die Befolgung öffentlicher Pflichten (z. B. Vorladung zu einer Behörde, Musterung) und

  • das Aufsuchen eines Arztes.

I. d. R. sind die im familiären Bereich liegenden Gründe in den Kollektivverträgen (unter Angabe der zu gewährenden Freizeit) angeführt. Auf Grund der Regelungen des AngG kann der Kollektivvertrag für Angestellte die Gründe einer Dienstverhinderung allerdings nur beispielhaft aufzählen. Darüber hinaus können demnach auch noch andere wichtige, seine Person betreffende Verhinderungsgründe vorliegen.

Bei Vorliegen wichtiger Gründe behält der Dienstnehmer Anspruch auf die Fortzahlung seines Entgelts.

15.1.2. Familienhospizkarenz

Der Arbeitnehmer kann

  • für die Sterbebegleitung naher Angehöriger1), Verwandter in der Seitenlinie des zweiten Grades2), Wahl- und Pflegeeltern und Stiefkinder3) oder

  • für die Begleitung schwersterkrankter Kinder (Wahl-, Pflege...

Personalverrechnung: eine Einführung 2013

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