Ortner/Ortner

Personalverrechnung: eine Einführung 2011

Rechtliche - Grundlagen Erläuterungen - Gelöste Beispiele

19. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1852-4

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Personalverrechnung: eine Einführung 2011 (19. Auflage)

S. 336

20.1. Allgemeines

Das EStG sieht vor, dass Freibeträge grundsätzlich im Zuge der Veranlagung beim Wohnsitzfinanzamt geltend gemacht werden.

Beispielhafte Darstellung des Veranlagungsverfahrens:

Das Wohnsitzfinanzamt führt im Kalenderjahr 2011 für das Kalenderjahr 2010 eine Veranlagung (→ 20.3.) durch. Im Zuge der Veranlagung finden geltend gemachte Freibeträge (→ 20.2.) Berücksichtigung.

Nach der Durchführung der Veranlagung 2010 erhält der Arbeitnehmer

1

einen Einkommensteuerbescheid (Veranlagungsbescheid = Mitteilung über die Erledigung und über das Ergebnis der Veranlagung 2010),

2

ev. einen Vorauszahlungsbescheid (nur bei einer Pflichtveranlagung, → 20.3.2.) für das Kalenderjahr 2011 und Folgejahre,

3

ev. einen Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr 2012 (dieser enthält grundsätzlich jene Freibeträge, die bei der Veranlagung 2010 berücksichtigt worden sind)2) und

4

ev. eine Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber für das Kalenderjahr 2012 (diese enthält die im Freibetragsbescheid angeführten Freibeträge).

1) Die Veranlagung für 2010 kann spätestens bis beantragt werden.

2) Der Freibetragsbescheid ist nur eine vorläufige Maßnahme. Die tatsächlichen Aufwendungen werden erst bei der Durchführung ...

Personalverrechnung: eine Einführung 2011

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