Personalverrechnung: eine Einführung 2011
19. Aufl. 2011
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S. 140
11.1. Allgemeines
Sonderzahlungen sind Bezüge, die dem Dienstnehmer
in größeren Zeitabständen als den normalen Abrechnungszeiträumen (i. d. R. Jahr für Jahr)
oder auch nur einmalig
ausbezahlt werden.
Beispiele dafür sind:
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| In diesem Teil werden nur diese Sonderzahlungen behandelt. | |
1) Urlaubsgeld, -zuschuss.
2) Weihnachtsgeld, -zuschuss.
Die unterschiedlichen arbeits- und abgabenrechtlichen Bestimmungen machen es notwendig, dass in diesem Teil nur die zumindest jährlich wiederkehrenden Sonderzahlungen (Remunerationen) behandelt werden.
11.2. Arbeitsrechtliche Bestimmungen
11.2.1. Anspruch, Höhe und Fälligkeit
Anspruch, Höhe und Fälligkeit der Sonderzahlungen richten sich nach
Gesetzen,
Kollektivverträgen,
Betriebsvereinbarungen,
Einzeldienstverträgen oder nach
freiwilligen Regelungen.
Am häufigsten sind Sonderzahlungen in den Kollektivverträgen geregelt.
Die Urlaubsbeihilfe und die Weihnachtsremuneration betragen i. d. R. je einen Monatsgehalt oder Monatslohn pro Kalenderjahr.