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Ortner/Ortner

Personalverrechnung: eine Einführung 2011

Rechtliche - Grundlagen Erläuterungen - Gelöste Beispiele

19. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1852-4

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Dokumentvorschau
Personalverrechnung: eine Einführung 2011 (19. Auflage)

S. 140

11.1. Allgemeines

Sonderzahlungen sind Bezüge, die dem Dienstnehmer

  • in größeren Zeitabständen als den normalen Abrechnungszeiträumen (i. d. R. Jahr für Jahr)

  • oder auch nur einmalig

ausbezahlt werden.

Beispiele dafür sind:


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  • die Urlaubsbeihilfe1),
  • die Weihnachtsremuneration2),
  • das Bilanzgeld,
In diesem Teil werden
nur diese Sonderzahlungen
behandelt.
  • das Jubiläumsgeld (→ 12.3.),
  • die Prämie für einen Verbesserungsvorschlag (→ 12.4.),
  • die Urlaubsabgeltung (→ .),
  • die Abfertigung (→ 17.2.3.)
    u. a. m.

1) Urlaubsgeld, -zuschuss.

2) Weihnachtsgeld, -zuschuss.

Die unterschiedlichen arbeits- und abgabenrechtlichen Bestimmungen machen es notwendig, dass in diesem Teil nur die zumindest jährlich wiederkehrenden Sonderzahlungen (Remunerationen) behandelt werden.

11.2. Arbeitsrechtliche Bestimmungen

11.2.1. Anspruch, Höhe und Fälligkeit

Anspruch, Höhe und Fälligkeit der Sonderzahlungen richten sich nach

  • Gesetzen,

  • Kollektivverträgen,

  • Betriebsvereinbarungen,

  • Einzeldienstverträgen oder nach

  • freiwilligen Regelungen.

Am häufigsten sind Sonderzahlungen in den Kollektivverträgen geregelt.

Die Urlaubsbeihilfe und die Weihnachtsremuneration betragen i. d. R. je einen Monatsgehalt oder Monatslohn pro Kalenderjahr.

S. 14111.2.2. Aliquotie...

Personalverrechnung: eine Einführung 2011

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