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Egger/Bertl/Hirschler

Der Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch, Band 1

Der Einzelabschluss. Erstellung, Prüfung, Veröffentlichung

18. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4399-1

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Dokumentvorschau
Der Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch, Band 1 (18. Auflage)

S. 4166. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung im Einzelnen (§ 231)

Der Gesamtaufbau der Gewinn- und Verlustrechnung und die wesentlichen Änderungen durch das RÄG 2014 wurden bereits im Abschnitt 3.7.3.4.1 und 3.7.3.4.2 behandelt; anschließend werden die einzelnen Posten nach dem Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren erläutert.

Zu bemerken ist, dass das Gliederungsschema gem § 231 zwar nur für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben ist, jedoch in der Regel auch von Einzelunternehmen und Personengesellschaften eingehalten wird.

6.1. Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 231 Abs 2)

6.1.1. Ertragsposten (Z 1–4)
1.

Umsatzerlöse;

2.

Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen;

3.

andere aktivierte Eigenleistungen;

4.

sonstige betriebliche Erträge:

a)

Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen,

b)

Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen,

c)

übrige;

6.1.1.1. Umsatzerlöse (Z 1)

Gem § 189a Z 5 sind Umsatzerlöse

die Beträge, die sich aus dem Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie von sonstigen direkt mit dem Umsatz...

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