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Paulitsch

Praxishandbuch Hausdurchsuchung

2. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4000-6

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Praxishandbuch Hausdurchsuchung (2. Auflage)

S. 32. Zuständige Behörden und Rechtsgrundlagen


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Behörde
Rechtsgrundlagen
Anmerkung
Staatsanwaltschaft
Als Leiterin des Ermittlungsverfahrens gem § 101 StPO; durch die Kriminalpolizei als ausführendes Organ; auf Basis einer gerichtlich bewilligten Durchsuchungsanordnung
Kriminalpolizei und Sicherheitspolizei
§§ 117 ff StPO;
§§ 39, 50 SPG;
§ 43 SMG;
§ 53 WaffenG
In der Regel im Auftrag der Staatsanwaltschaft (auf Basis einer gerichtlich bewilligten Durchsuchungsanordnung); bei Gefahr im Verzug oder bei Vollziehung weniger intensiver Eingriffe aber (vorläufig) auch von sich aus
Steuerfahndung als Organ und Teilbereich des Amtes für Betrugsbekämpfung 
Für das Amt für Betrugsbekämpung als Finanzstrafbehörde auf Basis einer begründeten schriftlichen Anordnung des Vorsitzenden des Spruchsenates; bei Gefahr im Verzug ausnahmsweise auch ohne vorherige Einholung einer Anordnung
Finanzpolizei als Organ und Teilbereich des Amts für Betrugsbekämpfung
Im Auftrag der Abgabenbehörden oder des Amts für Betrugsbekämpfung; bei Gefahr im Verzug ist die Finanzpolizei berechtigt, Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen gem dem FinStrG vorzunehmen
Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde
§§ 58 Abs 1 lit b, 93 ff, 196 FinStrG;
§§ 117 ff StPO,
In verwaltungsbehördlichen ...

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