Grundbuch NEU
5. Aufl. 2022
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S. 163. Hilfsverzeichnisse
Neben dem Hauptbuch und der Urkundensammlung werden in der Grundstücksdatenbank zur Auffindung der Einlagezahl (meistens) folgende Hilfsverzeichnisse geführt:
3.1. Das Anschriftenverzeichnis
Das Adressenverzeichnis dient zur Auffindung der Einlagezahl (und der Grundstücksnummer) über die Liegenschaftsadresse. Die Grundstücksadresse ist von der Eigentümeradresse zu unterscheiden (für diese gibt es nämlich keine direkte Abfragemöglichkeit in der GDB).
Mit der Novelle des Vermessungsgesetzes im Jahr 2004 wurde die Führung der Adressen dem Adressregister und den Gemeinden übertragen. Dies betrifft auch die Adressen, die bei den Grundstücken in der Grundstücksdatenbank eingetragen sind.
Das Adressenverzeichnis enthält für jede politische Gemeinde die Angabe der Gemeinde (mit der Nummer der politischen Gemeinde), der Straße, der Hausnummer, der Einlagezahl, der Nummer der Katastralgemeinde (ohne Anführung des Namens der KG), der Grundstücksnummer (und Nummer der Katastralgemeinde des Grundstücks [wichtig bei Überlandgrundstücken!]).
Beispiel – Ergebnis der Suche in der politischen Gemeinde Wien nach der Liegenschaftsadresse Piaristengasse 41:
S. 173.2. Das Personenverzeichnis
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