Datenschutz für Vereine
2. Aufl. 2023
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S. 169Anhang 1: Checkliste – Die zehn wichtigsten Schritte für Vereine
Schritt 1: Anlegen einer Datenschutzmappe für die Erfüllung der Nachweispflicht.
In diese Mappe wird die gesamte Datenschutzdokumentation aufgenommen.
Schritt 2: Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten.
Das Verzeichnis soll einen Überblick über die Verarbeitungsvorgänge des Vereins bieten und ist der Aufsichtsbehörde auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Die Erstellung bringt auch den Nutzen mit sich, dass der Verein selbst eine erste Beurteilung vornehmen kann, ob etwa ein Datenschutzbeauftragter verpflichtend sein kann oder möglicherweise eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist.
Schritt 3: Prüfung, ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss.
Schritt 4: Prüfung, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist.
Schritt 5: Prüfung, ob für alle Verarbeitungen eine Rechtsgrundlage vorhanden ist.
Während für das Verzeichnis noch keine Definition der Rechtsgrundlagen erfolgen muss, hat spätestens im Zuge der Informationserteilung an die Betroffenen auch eine Information über die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung zu erfolgen. Im Verein dient häufig der Vertrag über die Mitgliedschaft ...