Datenschutz für Vereine
2. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 1658. Anforderungen durch das HinweisgeberInnenschutzgesetz
Das Jahr 2023 bringt für größere Vereine noch eine datenschutzrechtliche Neuerung mit sich. Im Februar 2023 wurde das HinweisgeberInnenschutzgesetz vom Nationalrat beschlossen. Angesichts der knappen Umsetzungsfristen müssen sich kommerzielle Unternehmen, aber auch Vereine (die für die Zwecke des Gesetzes zu den Unternehmen gezählt werden) intensiver mit den neuen Whistleblowing-Verpflichtungen beschäftigen.
Der Beschluss des Gesetzes erfolgte auf Basis der EU-Richtlinie 2019/1937/EU. Geschützt wird, wer im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit von einer Rechtsverletzung Kenntnis erlangt und diese durch einen Hinweis aufdeckt. Dies hat seine Ursache darin, dass Hinweisgeber als Folge des Hinweises wirtschaftliche Nachteile für ihre berufliche Tätigkeit zu befürchten haben. Dazu kann es insbesondere dann kommen, wenn eine gewisse wirtschaftliche Abhängigkeit zur Person besteht, auf die sich der Hinweis bezieht. Eine solche Abhängigkeit besteht in erster Linie aus einem bestehenden oder einem angestrebten Arbeitsverhältnis heraus. Aber auch selbständige Geschäftspartner einer von einem Hinweis betroffenen Person können sich zur Unte...