Datenschutz für Vereine
2. Aufl. 2023
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S. 1037. (Weitere) organisatorische Anforderungen an den Verein
Eine der wesentlichen Änderungen, die das neue Datenschutzrecht mit sich gebracht hat, sind vor allem zusätzliche innerorganisatorische Verpflichtungen für Vereine. Wie bereits in der Vergangenheit müssen entsprechende Datensicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Neue Verpflichtungen sind:
die Verpflichtung, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen, und
die tw bestehende Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, oder
ggf die Pflicht, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen.
Bereits bisher war der Einsatz von Dienstleistern bzw Auftragsverarbeitern eine häufig geübte Praxis. Auch hier ergeben sich Neuerungen durch geänderte Anforderungen an die Ausgestaltung von Auftragsverarbeitervereinbarungen (früher Dienstleistervereinbarungen).
7.1. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten im Verein
Seit dem Wirksamwerden der DSGVO haben Verantwortliche und Auftragsverarbeiter ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Der Begriff „Verarbeitungstätigkeit“ wird in der DSGVO nicht näher definiert. Dieser entspricht jedoch im Wesentlichen dem Begriff der Datenanwendung iSd alten DSG 2000. Bei einer Verarbeitung...