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Scheichenbauer

Datenschutz für Vereine

2. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4678-7

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Dokumentvorschau
Datenschutz für Vereine (2. Auflage)

S. 706. Informationspflichten, Betroffenenrechte und Sanktionen

Ein wesentliches Ziel der DSGVO ist die Stärkung der Betroffenenrechte. Die Betroffenenrechte werden in Kapitel III DSGVO (Art 12 bis 23) taxativ aufgezählt. Sofern der Verantwortliche diese Rechte verletzt, kann sich der Betroffene bei der Datenschutzbehörde beschweren. In den meisten Fällen muss der Verantwortliche vom Betroffenen jedoch zuerst zur Einhaltung der Betroffenenrechte aufgefordert werden, bevor eine zielführende Beschwerde bei der Datenschutzbehörde möglich ist.

Bei den Betroffenenrechten im engeren Sinn handelt es sich um das:

  • Recht auf Auskunft,

  • Recht auf Widerspruch,

  • Recht auf Widerruf der Einwilligung,

  • Recht auf Löschung,

  • Recht auf Datenübertragbarkeit,

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und das

  • Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

Dazu ist auszuführen, dass die Art der Betroffenenrechte (im Vergleich zum früheren Datenschutzrecht) mehrheitlich gleich geblieben ist. Was sich jedoch geändert hat, ist ihre konkrete Ausgestaltung, und hier vor allem die Modalitäten der Geltendmachung. So sind etwa die Fristen, binnen deren die Betroffenenrechte zu erfüllen sind, seit deutlich kürzer ausges...

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