Datenschutz für Vereine
2. Aufl. 2023
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S. 685. Spezialdatenschutzrecht für Vereine
Das Datenschutzrecht ist in vielen Bereichen durch schwammige, unklare Bestimmungen gekennzeichnet. Dies führt häufig zu mangelnder Rechtssicherheit und Verunsicherung. Für eine gewisse Klarheit haben die bislang veröffentlichten Entscheidungen der Datenschutzbehörde(n), des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), des Obersten Gerichtshofs (OGH) und des Europäischen Gerichtshofes gesorgt. Dennoch sind nach wie vor viele rechtliche Fragen nicht (abschließend) geklärt.
Die österreichische Datenschutzbehörde hat mehrfach klargestellt, dass sie keine konkreten Rechtsauskünfte erteilen kann. Dies führt zu einer unbefriedigenden Situation, und weiterhin ist mehr Rechtssicherheit wünschenswert.
Die DSGVO eröffnet hier Möglichkeiten, in Angelegenheiten, die bestimmte „Branchen“ betreffen, dennoch (vor allfälligen Prüfverfahren durch die Datenschutzbehörde) eine gewisse Rechtssicherheit zu erlangen. Sie sieht etwa die Erstellung von Verhaltensregeln (Codes of Conduct) durch Branchenverbände vor.
Verbände und andere Vereinigungen, die Kategorien von „Verantwortlichen“ vertreten, können Verhaltensregeln ausarbeiten. Diese sind...