Datenschutz für Vereine
2. Aufl. 2023
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S. 11. Grundbegriffe des Datenschutzrechts für Vereine
1.1. Allgemeines
Sachlich bezieht sich die DSGVO auf den Schutz von personenbezogenen Daten bei deren Verarbeitung. Vornehmlich werden mit der Verletzung des Datenschutzes Konstellationen verbunden, in denen Daten gestohlen und in weiterer Folge missbräuchlich verwendet werden. Folglich wurde in der Vergangenheit der Begriff „Schutz der personenbezogenen Daten“ häufig damit verbunden, dass man Daten vor Diebstahl und/oder Zerstörung, unbefugter Offenlegung schützen müsse und somit deren Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit sicherzustellen war. So wurde dabei primär an Themen wie Phishing oder Hacking gedacht.
Diese Sichtweise ist zwar prinzipiell richtig, reicht jedoch nicht weit genug. Das Recht auf den Schutz der personenbezogenen Daten ist wesentlich umfangreicher und betrifft nicht nur den Bereich der „Informationssicherheit“. In den letzten Monaten und Jahren konnte man regelmäßig von Datenskandalen wie etwa jenen rund um Facebook und Cambridge Analytica oder eines österreichischen Postdiensteanbieters lesen. Dabei handelte es sich um Fälle, in denen Daten missbräuchlich bzw rechtswidrig verarbeitet wurden, ohne dass sie...