Praxisleitfaden Baustelle und Recht
3. Aufl. 2023
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S. 111Anhang II: Mustervertragsbestimmungen für Koordinatoren und Projektleiter
A. Vorschlag für Vertragsbestimmungen mit einem Projektleiter, der alle Bauherrenverpflichtungen übernimmt
1.)
Der Bauherr beauftragt Herrn/Frau/Firma __________ damit, die Funktion eines Projektleiters im Sinne des § 2 Abs. 2 BauKG auszuüben.
Der Projektleiter wird sämtliche Bauherrenverpflichtungen gemäß § 9 BauKG anstelle des Bauherrn vollständig erfüllen, dazu gehört insbesondere die Verpflichtung, für die Baustelle einen Planungskoordinator gemäß § 4 BauKG und einen Baustellenkoordinator gemäß § 5 BauKG zu bestellen.
Der Projektleiter übernimmt die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den bestellten Koordinatoren, um diesen die Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu ermöglichen.
Der Projektleiter ist in der Auswahl der Koordinatoren frei, verpflichtet sich aber, nur solche Personen zu wählen, die den Kriterien des § 3 Abs. 3 BauKG entsprechen.
Der Projektleiter wird den Bauherrn die Namen der in Aussicht genommenen Personen mitteilen, der Bauherr verpflichtet sich, begründete Einwände dem Projektleiter ehestens bekannt zu geben.
2.)
Der Projektleiter wird weiters eine Vorankündigung gemäß § 6 BauKG erstellen und rechtzeitig an das zuständige Arbeitsinspektorat übermitteln.
3.)
Der Proj...