Praxisleitfaden Baustelle und Recht
3. Aufl. 2023
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Bundesgesetz über die Koordination bei Bauarbeiten (Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG)
BGBl I 1999/37 idF BGBl I 1999/85, I 2001/136, I 2001/159, I 2007/42, I 2011/51, I 2012/35 und I 2016/72
Inhaltsverzeichnis
Artikel I (Verfassungsbestimmung)
Artikel II (BauKG)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bestellung von Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz
§ 4 Vorbereitung des Bauwerks (Anm.: Vorbereitung des Bauprojekts)
§ 5 Ausführung des Bauwerks
§ 6 Vorankündigung
§ 7 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
§ 8 Unterlage für spätere Arbeiten
§ 9 Übertragung von Pflichten des Bauherrn
§ 10 Strafbestimmungen
§ 11 Inkrafttreten
§ 12 Vollziehung
Artikel I
(Verfassungsbestimmung)
Die Erlassung, Änderung und Aufhebung von Vorschriften, wie sie in Art. II des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes enthalten sind, sowie die Vollziehung dieser Vorschriften sind auch in jenen Belangen Bundessache, hinsichtlich deren das B‑VG etwas anderes vorsieht. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von Bundesbehörden versehen werden.
Artikel II
§ 1 Geltungsbereich
(1) Dieses Bundesgesetz soll Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen durch die Koordinierung bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauarbe...