1 x 1 der Personalverrechnung 2023
6. Aufl. 2023
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S. 14111. Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen)
Diese Zulagen, die für Arbeiten unter besonderen, erschwerenden Bedingungen als Entschädigungen für einen bestimmten Aufwand, der durch die Arbeit entstanden ist, gewährt werden, sind Entgeltbestandteil. Sie werden zusätzlich zum Arbeitslohn ausbezahlt und sind im Gesetz, Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt.
Voraussetzung, dass die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen lohnsteuerfrei sind, ist, dass sie zusammen mit Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängenden Überstundenzuschläge EUR 360 monatlich nicht übersteigen.
In der Sozialversicherung sind die Erschwernis- und die Gefahrenzulage beitragspflichtig. Die Schmutzzulage ist nur dann nicht sozialversicherungspflichtig, soweit sie steuerfrei ist.
Lohnsteuerfrei sind die Schmutz-, Erschwernis und Gefahrenzulagen nur dann, wenn sie geleistet werden:
aufgrund gesetzlicher Vorschriften,
aufgrund von Gebietskörperschaften erlassener Dienstordnungen,
aufgrund aufsichtsbehördlich genehmigter Dienst-(Besoldungs-)Ordnungen der Körperschaften des öffentlichen Rechts,
aufgrund der vom Österreichischen Gewerkschaft...