1 x 1 der Personalverrechnung 2023
6. Aufl. 2023
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S. 454. Die monatliche Beitrags- grundlagenmeldung
Mit der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) wurde das Melde- und Abrechnungssystem grundlegend geändert (optimiert). Beitragsgruppen, jährliche Beitragsgrundlagennachweise sowie Beitragsgrundlagenabgleich gehören der Vergangenheit an. Die Wartung des Versicherungsverlaufes wird überwiegend mit der mBGM durchgeführt.
Die monatliche Beitragsnachweisung sowie der Lohnzettel SV wurden durch die mBGM zur Gänze ersetzt. Die für die Lohnverrechnung erforderlichen Daten werden in nur einem Meldeprozess den Krankenversicherungsträgern bekannt gegeben.
Differenzen beim Abgleich zwischen der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung und dem Jahreslohnzettel SV gehören mit der Einführung der mBGM der Vergangenheit an.
Die vom Meldepflichtigen gemeldeten Versicherungszeiten, die vorgenommenen Beitragsabrechnungen sowie die Jahresbeitragsgrundlagen wurden laufend miteinander abgeglichen. In der Praxis kam es immer wieder zu Differenzen, die geklärt werden mussten – was oft erst Jahre später möglich war und beim Dienstgeber und bei der Krankenversicherung hohe Kosten verursachte.
Unverändert ist, dass die Anmeldung vor Dienstantritt notwendig ist.
Mit ...