ASoK-Spezial Arbeitsrecht 2022
1. Aufl. 2022
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2. Aktuelle Judikatur
Im Judikaturteil werden wichtige neue Entscheidungen insbesondere der Höchstgerichte und deren Konsequenzen für die Praxis erörtert. In Einzelfällen werden auch Entscheidungen aus dem Jahre 2020 besprochen, wenn deren Veröffentlichung erst 2021 erfolgt ist und auf Grund der Bedeutung eine Besprechung geboten erscheint.
S. 352.1. Probezeit
2.1.1. Ist eine weitere Probezeit bei einem neuen Arbeitsverhältnis beim bisherigen AG zulässig?
Allgemeines zur bisherigen Judikatur
Die Vereinbarung einer Probezeit ist auch dann zulässig, wenn zwischen den Parteien bereits ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, falls nicht eine Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften zu befürchten ist. Handelt es sich etwa um eine andere Arbeitsleistung, sind Abfertigungsansprüche nicht berührt oder geht es um die Prüfung der Ernstlichkeit des Entschlusses des AN zu einem Neuanfang, so ist auch im Anschluss an ein früheres Arbeitsverhältnis in einem neuen Arbeitsverhältnis die Vereinbarung einer Probezeit möglich.
Dementsprechend ist es zulässig, wenn sechs Monate nach der Auflösung eines freien Arbeitsverhältnisses ein echtes Arbeitsverhältnis mit einem Probemonat vereinbart wird.
Ebenso ist es ...