Personalverrechnung: eine Einführung 2016
24. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 178
12.1. Allgemeines
Neben den im Teil 11 behandelten Sonderzahlungen (Remunerationen) gibt es noch Sonderzahlungen mit einer besonderen (anderen) abgabenrechtlichen Behandlung.
Dazu zählen u. a. die
freiwilligen Abfertigungen und gleichartige Zahlungen (→ 17.2.3.3.),
gesetzliche bzw. kollektivvertragliche Abfertigungen (→ 17.2.3.1., → 17.2.3.2.),
Ersatzleistungen für Urlaubsentgelt (→ 14.2.10.)
und die in diesem Teil behandelten
Einmalprämien,
Jubiläumszuwendungen,
sozialen Zuwendungen.
Darüber hinaus finden in diesem Teil die sog. Nachzahlungen und die Vergleichssummen Behandlung.
12.2. Einmalprämien – Einmalzahlungen
12.2.1. Sozialversicherung
Sonderzahlungen sind Bezüge, die
regelmäßig, aber in größeren Zeiträumen als den Beitragszeiträumen gewährt werden (§ 49 Abs. 2 ASVG).
Demzufolge sind Sonderzahlungen Zuwendungen, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit in bestimmten, über die (monatlichen) Beitragszeiträume hinausreichenden Zeitabschnitten wiederkehren. Hinsichtlich der Regelmäßigkeit ist zuerst zu prüfen, ob Gesetze, Kollektivverträge bzw. Vereinbarungen eine Regelmäßigkeit vorsehen. Ist dies nicht der Fall, muss bei bereits wiederholt erfolgten Zahlungen beurteilt werden, ob sich aus der Vergangenheit eine gewisse Regelmäßigkeit ableiten lä...