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Ortner/Ortner

Personalverrechnung: eine Einführung 2016

Rechtliche - Grundlagen Erläuterungen - Gelöste Beispiele

24. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3447-0

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Personalverrechnung: eine Einführung 2016 (24. Auflage)

S. 29

4.1. Allgemeines

Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Dienstnehmer für den Dienstgeber

  • in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit

  • Dienste leistet.

Persönliche Abhängigkeit liegt vor, wenn

  • persönliche Arbeitspflicht, unter Weisung des Dienstgebers (über Arbeitszeit, Arbeitsverhalten und Arbeitsort),

besteht.

Wirtschaftliche Abhängigkeit liegt vor, wenn

  • der Dienstnehmer über keine eigenen Betriebsmittel verfügt.

Ein Dienstverhältnis in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ist demzufolge in jenen Fällen auszuschließen, in denen eine beschäftigte Person auf das Unternehmen in rechtlicher Hinsicht einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.

4.2. Arten der Dienstverhältnisse

4.2.1. Unterscheidung der Dienstverhältnisse nach der Art der Verwendung

4.2.1.1. Angestellte

Das Dienstverhältnis von Angestellten ist im Angestelltengesetz (AngG) geregelt. Danach gilt eine Person dann als Angestellter, wenn sie

  • im Geschäftsbetrieb eines Kaufmanns oder diesen Gleichgestellten1)

  • vorwiegend zur Leistung kaufmännischer2) oder höherer, nicht kaufmännischer Dienste3) oder zu Kanzleiarbeiten4) angestellt ist.

1) Einem Kaufmann gleichgestellt sind u. a.

  • Unternehmungen jeder Art, die der Gewerbeordnung unterliegen;

  • Ban...

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