SWK-Spezial: Lohnverrechnung 2023
1. Aufl. 2023
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4. Lohnsteuertabelle 2023
Allgemeines
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Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wurde der Steuertarif neu konzipiert, wobei nunmehr die Berechnungsformeln im EStG festgeschrieben sind. Ab 2019 steht in bestimmten Fällen der Familienbonus Plus zu, der bei entsprechendem Antrag (Formular E 30) bereits im Zuge der Lohnverrechnung vom Arbeitgeber zu berücksichtigen ist. Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) wurde der Eingangssteuersatz ab Jänner 2020 auf 20 % gesenkt.
Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil I wurde u. a. die 2. Tarifstufe ab von 35 % auf 30 % gesenkt. Für das Kalenderjahr 2022 wurde die Tarifsenkung in der Form berücksichtigt, dass für Lohnzahlungszeiträume ab Jänner 2022 ein Steuersatz von 32,5 % anzuwenden war. Weiters wurde der Familienbonus Plus für Kinder bis zum 18. Lebensjahr auf 166,68 € monatlich (2.000,16 € jährlich), ab dem Folgemonat auf 54,18 € monatlich (650,16 € jährlich) erhöht.
Mit dem Teuerungs-Entlastungspaket II, BGBl. I Nr. 163/2022, werden unter dem Begriff „Abschaffung der kalten Progression“ ab die Steuerstufen und die Absetzbeträge in § 33 EStG (ausgenommen der Familienbonus, weil dieser zuvor erhöht wurde) sowie weitere Bet...