Der Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch, Band 2
9. Aufl. 2021
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S. 37212. Organisation der Konzernrechnungslegung
12.1. Grundsätzliche Probleme
Gem § 244 Abs 1 sind der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sowie gegebenenfalls der konsolidierte Corporate Goverance-Bericht der Hauptversammlung (Generalversammlung) zusammen mit dem Jahresabschluss des Mutterunternehmens vorzulegen. Ausdrücklich sieht § 244 Abs 1 auch vor, dass die Frist für die Aufstellung des Konzernabschlusses mit jener des Einzelabschlusses übereinstimmt, der Konzernabschluss somit innerhalb von fünf Monaten nach dem Bilanzstichtag dem Aufsichtsrat des Mutterunternehmens vorgelegt werden muss.
Da der zeitliche Spielraum für die Aufstellung des Konzernabschlusses auf Grund der gesetzlichen Aufstellungsfristen somit sehr gering ist, muss die gesamte Organisation des Rechnungswesens des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen über den Einzelabschluss hinaus auf die Erstellung des Konzernabschlusses ausgerichtet sein.
12.2. Aufbauorganisation
Wegen der rechtlichen Selbständigkeit der Tochtergesellschaften mit allen ihren Konsequenzen, wozu noch in der Regel die räumliche Trennung hinzukommt, bedarf es für eine ordnungsmäßige Konzernrechnungslegung einer für diesen Zweck eingeric...