Der Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch, Band 2
9. Aufl. 2021
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S. 2746. Komponenten des Eigenkapitals und ihre Entwicklung
6.1. Gesetzliche Grundlagen zur Darstellung und Entwicklung des Eigenkapitals
Zu den verpflichtenden Bestandteilen des Konzernabschlusses gehört gem § 250 Abs 1 auch die Darstellung der Komponenten des Eigenkapitals und ihrer Entwicklung. Allerdings finden sich im Gesetz hierfür keine konkreten Vorgaben.
Betrachtet man die Konstruktion eines Konzernabschlusses und geht von der erstmaligen Aufstellung eines Konzerns aus, verbleiben infolge der Kapitalkonsolidierung im Konzern zunächst nur die Eigenkapitalbestandteile des Mutterunternehmens. Von den Tochterunternehmen verbleiben nur jene, die dritten Gesellschaftern zuzurechnen sind (nicht beherrschende Anteile) und fallweise ein im Zuge der Kapitalkonsolidierung errechneter negativer Unterschiedsbetrag, soweit dieser aus einem lucky buy entstanden ist.
Weitere Eigenkapitalbestandteile entstehen während des Bestandes des Konzerns durch die konsolidierten Jahresüberschüsse/Jahresfehlbeträge der im Konzern zusammengefassten Unternehmen. Kapitalerhöhungen bei Tochtergesellschaften werden, soweit sie dem Mutterunternehmen zuzurechnen sind, durch die Kapitalkonsolidierung neutralisiert. Di...