Der Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch, Band 2
9. Aufl. 2021
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S. 2475. Equity-Bilanzierung
5.1. Begriff der Equity-Bilanzierung bzw ‑Bewertung
„Equity“ ist im angloamerikanischen Bilanzwesen die Bezeichnung für Eigenkapital. In der Anwendung auf Beteiligungen bedeutet Equity-Bewertung (auch „Ein-Zeilen-Konsolidierung“) die Bewertung der Beteiligung mit dem anteiligen bilanziellen Eigenkapital eines assoziierten Unternehmens iSd § 189a Z 9, gemeinsam geleiteten Unternehmens (sog Joint-Ventures), oder Tochterunternehmen, sofern iSd § 249 auf die Vollkonsolidierung verzichtet wird und ein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik besteht.
Bei der Equity-Bilanzierung wird das assoziierte Unternehmen im Rahmen der Konsolidierung nach wie vor als eigenständiges Unternehmen geführt. Die Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen wird allerdings nicht, wie im Jahresabschluss, nach dem Anschaffungskostenprinzip, sondern nach der Spiegelbildmethode zum Eigenkapital bewertet.
Grundsätzlich entspricht damit die in der Konzernbilanz ausgewiesene Beteiligung dem Eigenkapital des assoziierten Unternehmens, womit jede Veränderung des Eigenkapitals zu einer Veränderung des Beteiligungsansatzes führt.
Daraus ergibt sich für die Gründung und die Folgebil...