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Prinz

Personalverrechnung: eine Einführung

31. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4634-3

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Dokumentvorschau
Personalverrechnung: eine Einführung (31. Auflage)

S. 38920. Veranlagungsverfahren und Freibetragsbescheid

20.1. Allgemeines

Das EStG sieht vor, dass Freibeträge grundsätzlich im Zuge der Veranlagung beim Wohnsitzfinanzamt geltend gemacht werden.

Beispielhafte Darstellung des Veranlagungsverfahrens


Tabelle in neuem Fenster öffnen
2022
2023
2024
2025
ⒸⒹ

Das Finanzamt führt im Kalenderjahr 2023 für das Kalenderjahr 2022 eine Veranlagung (→ 20.3.) durch. Im Zuge der Veranlagung finden geltend gemachte Freibeträge (→ 20.2.) Berücksichtigung.

Nach der Durchführung der Veranlagung für 2022 erhält der Arbeitnehmer

Ⓐ einen Einkommensteuerbescheid (Veranlagungsbescheid = Mitteilung über die Erledigung und über das Ergebnis der Veranlagung 2022),

Ⓑ ev. einen Vorauszahlungsbescheid (nur bei einer Pflichtveranlagung, → 20.3.2.) für das Kalenderjahr 2023 und Folgejahre,

Ⓒ ev. einen Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr 2024 (dieser enthält grundsätzlich jene Freibeträge, die bei der Veranlagung 2022 berücksichtigt worden sind) und

Ⓓ ev. eine Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber für das Kalenderjahr 2024 (diese enthält die im Freibetragsbescheid angeführten Freibeträge).

20.2. Freibeträge

Zu den Steuerermäßigungen, die grundsätzlich auf Antrag (amtliches Formular L 1) des Arbeitnehmers in Form eines Freibe...

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