Personalverrechnung: eine Einführung
31. Aufl. 2023
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S. 837. Abgabenfreie laufende Bezugsarten
Wie bereits unter den Punkten 6.4.1. und 6.4.2. erläutert, werden die Leistungen, die der Dienstnehmer/Arbeitnehmer vom Dienstgeber/Arbeitgeber erhält, unterteilt, und zwar lt.
Diese gesetzlichen Bestimmungen enthalten zumindest teilweise gleichlautende Regelungen.
Zu beachten ist, dass es Bezugsarten gibt, die nur dann beitrags- und/oder abgabenfrei sind, wenn diese vom Dienstgeber/Arbeitgeber entweder
auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift verpflichtend zu bezahlen sind
oder
auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift verpflichtend zu bezahlen sind, aber auch freiwillig bezahlt werden können,
oder
nur freiwillig bezahlt werden dürfen.
Welche der drei Voraussetzungen zutreffen muss, ist den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zu entnehmen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die in den einzelnen Kapiteln (Teilen) stehenden Erläuterungen zu beachten.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über zahlreiche abgabenfreie laufende Bezugsarten. Weitere Befreiungen sowie nähere Details zu den Anwendungsvoraussetzungen finden sich in den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
S. 84Bezugsart | SV (→ 6.4.1.) | LSt (→ 6.4.2.) | DB zum FLAF DZ (→ 19.3.) | KommSt (→ 19.4.1.) | ||||
frei | pflichtig | frei | pflichtig | frei80 | pfl... |