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Irina Prinz/Wilfried Ortner/Hannelore Ortner

Personalverrechnung: eine Einführung 2017

25. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3525-5

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Dokumentvorschau
Personalverrechnung: eine Einführung 2017 (25. Auflage)

S. 386

23.1. Pfändung von Bezügen

23.1.1. Allgemeines

Zu einer Pfändung von Bezügen (Lohn- oder Gehaltspfändung, Exekution) kann es u. a. dann kommen, wenn ein Arbeitnehmer seinen im privaten Bereich liegenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

An der Pfändung sind drei Personen beteiligt:


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Die Person oder die Stelle, der der Arbeitnehmer Geld schuldet, als
der Arbeitnehmer, der Geld schuldet, als
der Arbeitgeber, bei dem dieser Arbeitnehmer in Beschäftigung steht, als
betreibender Gläubiger;
Verpflichteter;
Drittschuldner.

23.1.2. Drittschuldnererklärung

I. d. R. erfährt der Drittschuldner erst durch eine „Verständigung“ von der Pfändung der Bezüge seines Arbeitnehmers. Dies geschieht insofern, als diesem vom zuständigen Gericht die Exekutionsbewilligung (das Zahlungsverbot) zugestellt und i. d. R. zugleich aufgetragen wird, die Drittschuldnererklärung auszufüllen.

Die Drittschuldnererklärung ist unter www.justiz.gv.at abrufbar.

Der Drittschuldner hat binnen vier Wochen die in der Drittschuldnererklärung angeführten Fragen zu beantworten, die ausgefüllte Erklärung dem Exekutionsgericht und eine Abschrift davon dem betreibenden Gläubiger zu übersenden.

Für die mit der Abgabe der Drittschuldnererkl...

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