Personalverrechnung: eine Einführung 2017
25. Aufl. 2017
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S. 1019. Sachbezüge
9.1. Allgemeines
Sachbezüge sind Vorteile aus einem Dienstverhältnis, die nicht in Geld bestehen.
Sachbezüge können in den verschiedensten Formen gewährt werden, z. B. als
freie Wohnung,
Verpflegung,
Bekleidung,
Privatnutzung des Firmen-Kfz,
Benützung von Betriebssportplätzen.
9.2. Abgabenrechtliche Bestimmungen
Der Wert der Sachbezüge ist den Beitrags- bzw. Bemessungsgrundlagen aller Abgaben zuzurechnen. Als Wert ist der Geldbetrag anzusetzen, den der Dienstnehmer aufwenden müsste, um sich die Leistung am Abgabeort zu beschaffen. Geldwerte Vorteile sind mit den um übliche Preisnachlässe verminderten üblichen Endpreisen des Abgabeorts anzusetzen. Kostenbeiträge des Dienstnehmers kürzen den Sachbezugswert.
Laufend gewährte Sachbezüge gelten als Teil der laufenden Bezüge, jährlich gewährte Sachbezüge (z. B. einmal im Jahr gewährtes Brennholz) gelten als Teil der Sonderzahlungen.
9.2.1. Sozialversicherung
Für die Bewertung der Sachbezüge gilt grundsätzlich die Bewertung für Zwecke der Lohnsteuer.
Werden Geld- und Sachbezüge gewährt, darf der eigentliche Dienstnehmeranteil (das ist der Arbeitslosen-, Kranken- und Pensionsversicherungsbeitrag) der laufenden Bezüge und der Sonderzahlunge...