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Irina Prinz/Wilfried Ortner/Hannelore Ortner

Personalverrechnung: eine Einführung 2017

25. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3525-5

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Personalverrechnung: eine Einführung 2017 (25. Auflage)

S. 78

8.1. Arbeitsrechtliche Bestimmungen

Zulagen und Zuschläge (ev. auch Prämien) werden

  • für bestimmte Arbeiten und/oder

  • für Arbeiten, die unter besonderen Bedingungen geleistet werden,

bezahlt. Zusammen mit dem Grundbezug können sie regelmäßig, unregelmäßig oder einmalig zur Verrechnung gelangen. In der Regel ist aus der näheren Bezeichnung (z. B. Schmutzzulage) ersichtlich, was mit diesem Bezugsbestandteil abgegolten wird.

Die Bezahlung der Zulagen und Zuschläge erfolgt auf Grund von

  • Gesetzen,

  • Kollektivverträgen,

  • Betriebsvereinbarungen,

  • innerbetrieblichen Vereinbarungen oder

  • freiwillig.

Beispiele für Zulagen und Zuschläge:

Leistungs-, Vorarbeiter-, Schicht-, Kühlhaus-, Hitze-, Erschwernis-, Gefahren- und Höhenzulage; Zuschläge für Schichtarbeit, Überstundenarbeit, Feiertagsarbeit, Sonntagsarbeit, Nachtarbeit u. a. m.

Berechnung der Zulagen und Zuschläge:

Üblicherweise werden Zulagen und Zuschläge entweder in Form

  • eines Betrags oder

  • eines Prozentsatzes vom Stundenlohn

festgelegt. Nur die Mehrarbeitsstunden, die Überstunden- und die Feiertagsentlohnung und die diesbezüglichen Zuschläge bedürfen einer näheren Erläuterung.

8.1.1. Mehrarbeit und Mehrarbeitsstundenentlohnung

Überblicksmäßige Darstellung:


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