Internationale Umgründungen nach der Fusionsbesteuerung
1. Aufl. 2008
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 87
Österreich
A. Fusion (Art I, § 1 bis 6 UmgrStG)
I. Allgemeines Steuerrecht
Bei Auflösung und tatsächlicher Abwicklung einer Körperschaft ist in § 19 KStG ein Besteuerungstatbestand vorgesehen, der die Besteuerung der stillen Reserven und nicht realisierter Gewinne der abgewickelten Körperschaft sicherstellt (sogenannte Liquidationsbesteuerung). Für Verschmelzungen, bei denen es zwar zur Auflösung der übertragenden Gesellschaft kommt, aber eine Abwicklung des Vermögens unterbleibt, ordnet § 20 Abs 1 Z 1 KStG die sinngemäße Anwendung des § 19 KStG an. Nach allgemeinem Steuerrecht käme es daher zur Veräußerungsgewinnbesteuerung bei der übertragenden Körperschaft.
Auf Gesellschafterebene wird der Untergang der Anteile an der übertragenden Gesellschaft einer Veräußerung (bzw einem Tauschvorgang) gleichgestellt und es erfolgt eine Besteuerung der stillen Reserven in den untergehenden Anteilen, sowohl im betrieblichen Bereich (§ 6 Z 14 EStG) als auch im außerbetrieblichen Bereich (§ 30 Abs 5, § 31 Abs 7 EStG).
Innerhalb des Anwendungsbereiches des UmgrStG wird – als Ausnahme zu den allgemeinen Besteuerungsgrundsätzen – die Steuerneutralität sowohl auf Gesellschaftsebene als auch auf Gesellschafterebene nach Maßgabe des UmgrStG sichergestellt.