Internationale Umgründungen nach der Fusionsbesteuerung
1. Aufl. 2008
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S. 28
Die EU begnügt sich nicht mit einem Diskriminierungsverbot für grenzüberschreitende Umgründungen. Ein Diskriminierungsverbot würde nur zu einer Ausdehnung der unterschiedlichen nationalen Systeme auf Gemeinschaftsebene führen.
Vielmehr strebt die EU eine Harmonisierung der Regeln für grenzüberschreitende Umgründungen zwischen den MS an.
Diese Harmonisierung findet sich in der „Richtlinie des Rates über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, Abspaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen, sowie für die Verlegung des Sitzes einer Europäischen Gesellschaft oder einer Europäischen Genossenschaft von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat“, der sog „Fusionsbesteuerungsrichtlinie“ („FRL“), idF der
Richtlinie 90/434/EWG vom , ABl L 225/1 vom sowie der
Änderungsrichtlinie 2005/19/EG vom , ABl L 58/19 vom .
A. Allgemeine Einordnung der FRL
I. Regelungsgegenstand der FRL
Die FRL harmonisiert – anders als etwa die MehrwertsteuerRL – nicht sämtliche Umgründungen innerhalb der EU, sondern nur bestimmte grenzüberschreitende Umgründungen und Sitz...