Grundbuch NEU
4. Aufl. 2018
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S. 858. Das Liegenschaftsteilungsgesetz (LiegTeilG)
8.1. Allgemeines
Das Liegenschaftsteilungsgesetz regelt die Vorgänge über grundbücherliche Teilungen von Grundstücken sowie die Abschreibung von einem Grundbuchskörper und Zuschreibung zu einem anderen – eventuell auch neu zu eröffnenden – Grundbuchskörper.
Im LiegTeilG ist normiert, dass eine grundbücherliche Teilung eines Grundstücks nur auf Grund eines Plans durchgeführt werden darf. Weiters ist angeführt, welche Personen bzw Behörden berechtigt sind, Teilungspläne zu verfassen.
Zusätzlich müssen im Grundbuch etliche Teilungsbeschränkungen bei der Durchführung eines Teilungsplans beachtet werden.
Jeder Teilungsplan benötigt noch eine Bescheinigung des Vermessungsamts, die von der Vermessungsbehörde zu erteilen ist, wenn der Plan den im Vermessungsgesetz normierten Anforderungen entspricht.
Diese Bescheinigung umfasst
die Festsetzung der für die grundbücherliche Durchführung erforderlichen Grundstücksnummern und
erforderlichenfalls die Bedingung, dass ein angemerkter Plan (Vorausplan) oder Anmeldungsbogen vorab grundbücherlich durchgeführt werden muss.
Die Pläne und die Bescheinigungen sind beim Vermessungsamt in das Geschäftsregister aufzune...