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Praxishandbuch Arbeitsvertragsgestaltung

1. Aufl. 2011

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Praxishandbuch Arbeitsvertragsgestaltung (1. Auflage)

S. 113Teil 2:. Arbeitsvertragsklauseln

S. 1151. Beginn des Dienstverhältnisses

1. Formulierungsvorschlag

Das Dienstverhältnis beginnt am .............

Alternative I:

Das Dienstverhältnis hat am ......... begonnen. Mit diesem Vertrag werden die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus diesem bereits bestehenden Dienstverhältnis geregelt.

Alternative II:

1.

Das Dienstverhältnis beginnt am ................

2.

Alle dienstzeitabhängigen Ansprüche berechnen sich aber nach dem ............ als ursprünglichem Beginn des Dienstverhältnisses.

Alternative III:

Es wird vereinbart, dass für alle zeitabhängigen Ansprüche der ............... als Eintrittsdatum gilt.

2. Rechtliche Grundlagen

Der Beginn des Dienstverhältnisses richtet sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung und muss nicht unbedingt mit dem Tag des Dienstantrittes übereinstimmen. Grundsätzlich beginnt das Dienstverhältnis aber mit dem ersten Tag der Arbeitsaufnahme.

Der Oberste Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass das Dienstverhältnis nicht etwa mit dem Monatsersten beginnt, wenn dieser ein Feiertag oder ein Sonntag ist und die Arbeitsvertragsparteien den ersten Tag des tatsächlichen Arbeitsantrittes als Beginn des Dienstverhältnisses...

Praxishandbuch Arbeitsvertragsgestaltung

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