SWK-Spezial Umsatzsteuer 2017
1. Aufl. 2017
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S. 535
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2.1. Definition des Grundstücks
Artikel 13b [vollständig abgedruckt am Ende von Punkt 5]
Für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2006/112/EG gilt als „Grundstück“…
In den meisten Fällen dürfte es relativ einfach sein festzustellen, ob es sich bei einer Sache oder einem Vermögensgegenstand um ein Grundstück im Sinne der einschlägigen Rechtsvorschriften handelt. In manchen Fällen können jedoch auch Zweifel bestehen. Damit alle Mitgliedstaaten eine einheitliche Definition anwenden, hat der europäische Gesetzgeber in Artikel 13b eine Definition des Begriffs „Grundstück“ vorgegeben.
Dabei hat er sich weitgehend vom Urteil des EuGH in der Rechtssache Marselisborg Lystbådehavn leiten lassen. Hinsichtlich der Steuerbefreiung für die Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken nach Artikel 135 Absatz 1 Buchstabe l der MwSt-Richtlinie stellte die Generalanwältin in ihrem Schlussantrag in dieser Rechtssache fest, dass ein Grundstück definiert werden kann „als ein bestimmter Abschnitt der Erdoberfläche einschließlich der fest darauf errichteten Gebäude, an dem Eigentum und Besitz begründet werden kann“.
In Artikel 13b ist das „Grundstück“ mit der Auflistung von vier Kategorien (unter den Buch...