Umsatzsteuer 2013
1. Aufl. 2012
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5. Übergangsbestimmungen bei Vermietung und Verpachtung (§ 6 Abs. 2 letzter UAbs. UStG 1994 i.d.F. 1. StabG 2012)
5.1. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (§ 6 Abs. 1 Z 16 i.V.m. § 6 Abs. 2 UStG 1994)
Die Möglichkeit, nach § 6 Abs. 2 UStG 1994 auf die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 zu verzichten, wird insoweit eingeschränkt, als der Vermieter/Verpächter davon nur Gebrauch machen kann, „soweit der Leistungsempfänger das Grundstück oder einen baulich abgeschlossenen, selbständigen Teil des Grundstücks nahezu ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen“.
Der leistende Unternehmer kann für jeden baulich abgeschlossenen, selbständigen Grundstücksteil, an dem Wohnungseigentum begründet werden könnte, auf die Anwendung der Steuerbefreiung verzichten. Erforderlich ist allerdings, dass der Mieter/Pächter das Grundstück/diesen Grundstücksteil nahezu ausschließlich (d.h. mind. 95%) für Umsätze verwendet, die seine Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Ist dies der Fall und liegt ein an keine besondere gesetzliche Form gebundener Nachweis vor, dass der Mieter/Pächter die gesetzliche Voraussetzung erfüllt, so kann der leistende Unternehmer weiterhin zur Steuerpflicht für den betreffenden Vermietu...